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Würzburg: Kita-Prozess Greußenheim: Bürgermeisterin Kuhn wirft ehemaliger Kita-Leiterin vor, Protokoll gefälscht zu haben

Würzburg

Kita-Prozess Greußenheim: Bürgermeisterin Kuhn wirft ehemaliger Kita-Leiterin vor, Protokoll gefälscht zu haben

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    Greußenheims Bürgermeisterin Karin Kuhn hatte lange geschwiegen. Nun hat sie im Prozess am Landgericht Würzburg schwere Vorwürfe gegenüber der ehemaligen Kita-Leiterin gemacht.
    Greußenheims Bürgermeisterin Karin Kuhn hatte lange geschwiegen. Nun hat sie im Prozess am Landgericht Würzburg schwere Vorwürfe gegenüber der ehemaligen Kita-Leiterin gemacht. Foto: Aaron Niemeyer

    Lange hatte Karin Kuhn geschwiegen. Vorwürfe waren an Greußenheims Bürgermeisterin scheinbar abgeperlt. Und Anfragen zur mutmaßlichen Misshandlung von Kindern in der Kita der Gemeinde im Landkreis Würzburg hatte sie zuletzt nicht mehr beantwortet.

    Am Landgericht Würzburg sagte Karin Kuhn an diesem Freitag nun als Zeugin aus. Und die Bürgermeisterin warf dabei der früheren Leiterin der gemeindeeigenen Kita vor, Misshandlungs-Vorwürfe vertuscht zu haben. "Da gibt es ein Protokoll, das wurde im Nachhinein gefälscht", sagte Kuhn.

    Zwei Erzieherinnen sind angeklagt. Eine 30-Jährige soll im Jahr 2021 brutal mit Kindern umgegangen sein. Sie selbst streitet dies ab. Ihre damalige Vorgesetzte wird ebenfalls beschuldig, die 37-Jährige soll Vorfälle beobachtet, jedoch zu spät mitgeteilt haben. 

    Doch auch die Bürgermeisterin steht in der Kritik. Aus Sicht betroffener Eltern hatte Kuhn die Aufklärung der mutmaßlichen Vorfälle behindert und keine ausreichenden Maßnahmen umgesetzt, nachdem sie im September 2022 von den Vorwürfen erfahren hatte. 

    So begründete Greußenheims Bürgermeisterin vor Gericht ihr Vorgehen

    Warum sie damals keine weiteren Schritte unternommen habe, außer die 30-jährige Erzieherin aus ihrer Gruppe zu nehmen, wollte jetzt der Vorsitzende Richter Thomas Schuster wissen. "Es stand Aussage gegen Aussage", antwortete Kuhn.

    Warum sie nicht eingegriffen habe, als die Arbeit der Erzieherin in der Kita nicht wie vereinbart kontrolliert und beobachtet wurde? "Das habe ich nicht erfahren", sagte Kuhn. Welche sonstigen Maßnahmen sie ergriffen habe? "Da wurde von meiner Seite nichts unternommen", sagte Kuhn. Die Kita-Leitung habe ihr mehrfach versichert, dass in der Einrichtung alles gut laufe.

    Norman Jacob, Verteidiger der 37-Jährigen damaligen Gruppenleiterin, thematisierte eine WhatsApp-Nachricht von Oktober 2022. "Da werden die Eltern angelogen", schrieb seine Mandantin darin an die Bürgermeisterin mit der Bitte um ein Telefonat. Das Telefonat habe es nie gegeben, sagt Kuhn jetzt. "Doch", sagt die angeklagte Erzieherin.

    Bürgermeisterin Karin Kuhn: Von der Kita-Leiterin getäuscht worden 

    "Hätten Sie bei sich eine Verantwortung gesehen, wenn weitere Vorfälle passiert wären", wollte Staatsanwalt Ingo Krist von Kuhn wissen. Die Bürgermeisterin verneint, sie sei von der Leiterin getäuscht worden. "Ich hatte das Gefühl, dass man mir nur das mitgeteilt hat, was man sagen will."

    Recherchen der Redaktion hatten ergeben, dass die damalige Kita-Leiterin die 30-jährige Erzieherin im Dezember 2022 trotz bekannter Vorwürfe befördert haben soll.

    Die Gemeinde hatte Anfragen dazu nicht beantwortet und der Leiterin lange den Rücken gestärkt. Im März 2023 hatte die Gemeinde der Leiterin gekündigt.

    Anfragen der Redaktion dazu hat die gekündigte Kita-Leiterin nicht beantwortet. Auch eine aktuelle Anfrage bei der Anwaltskanzlei, die sie im Rechtsstreit mit der Gemeinde vertrat, blieb am Freitagnachmittag offen.

    Zwei Erzieherinnen auf der Anklagebank: die beiden 30 und 37 Jahre alten Frauen mit ihren Verteidigern bei Prozessbeginn Anfang April am Landgericht Würzburg.
    Zwei Erzieherinnen auf der Anklagebank: die beiden 30 und 37 Jahre alten Frauen mit ihren Verteidigern bei Prozessbeginn Anfang April am Landgericht Würzburg. Foto: Heiko Becker, dpa

    Ausführlich wurde am Freitag die Psychologin der 37-jährigen Angeklagten befragt. Sie attestierte der früheren Gruppenleiterin eine posttraumatische Belastungsstörung sowie schwere depressive Episoden. Ein Gerichtsgutachter bestätigte dies. Die 37-Jährige sei zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Taten jedoch schuldfähig gewesen. Der Sachverständige sprach von Lerneffekt: "Sie hat klar verstanden, dass sie in Zukunft Dinge klar benennen muss."

    Auch der Psychologe der 30-jährigen Angeklagten wurde befragt – auf Antrag ihres Verteidigers unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Als Grund nannte das Gericht schützenswerte Interessen der Erzieherin, die das öffentliche Interesse überwiegen würden. Im Publikum sorgte dies für Unmut: "Die eine wird hier wie die Sau durchs Dorf gezogen und die wird geschützt", ärgerte sich eine Mutter. 

    Am Montag, 6. Mai, sollen laut Vorsitzendem Richter - ebenfalls nicht öffentlich - die Plädoyers verlesen werden. 

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