Ob die geplante Bauschutt-Deponie in Helmstadt eine Gefahr für das Würzburger Trinkwasser ist, soll vor Gericht geklärt werden. Die Stadt Würzburg, die Stadtwerke und die Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH (TWV) klagen jetzt gemeinsam gegen die Entscheidung, die Deponie in der Landkreisgemeinde und damit im geplanten Trinkwasserschutzgebiet für die Zeller Quellen zu erlauben. Welche Bedenken sie konkret haben, dazu wollen sich die Kläger bislang nicht äußern.
Mit der Klage strebe man "eine Verbesserung des Schutzes der Trinkwassergewinnung vor Einflüssen aus dem Deponiebetrieb an", sagt ein Sprecher der Stadt Würzburg nur. Im nun laufenden Verfahren werde dies "noch detaillierter begründet".
Gericht: Kläger sehen ihre Rechte zur Trinkwassergewinnung verletzt
Das Verwaltungsgericht Würzburg, bei dem die Klage eingereicht wurde, teilt auf Anfrage mit: Die Kläger sähen sich "in ihren Rechten bezüglich der Trinkwassergewinnungsanlagen Zeller Stollen" verletzt. Eine nähere Begründung liege dem Gericht aktuell nicht vor: "Das Verfahren befindet sich noch am Anfang und eine weitere Klagebegründung soll noch erfolgen", so ein Gerichtssprecher.

Beklagter ist der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberfranken, bei der das Bergamt Nordbayern angesiedelt ist. Dem Sprecher des Verwaltungsgerichts zufolge muss jetzt zunächst geklärt werden, ob Würzburg sachlich überhaupt für den Rechtsstreit zuständig ist – oder ob der Fall bereits in erster Instanz an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Hauptsitz in München verwiesen wird.
Die Klage sei "zur Fristwahrung" in Würzburg erhoben worden, so der Sprecher. Der Freistaat als Beklagter habe bereits sein "Einverständnis mit einer Verweisung" erklärt, die Kläger hätten sich noch "nicht abschließend geäußert".
Betroffene Gemeinde Helmstadt hatte sich gegen eine Klage entschieden
Der Hintergrund: Das Bergamt Nordbayern hat entschieden, dass die Deponie der Schadstoffklasse 1 in Helmstadt gebaut werden darf. Entsorgt werden dürften dort toxisch leicht belastete und mineralische Materialien, etwa Bodenaushub, Bauschutt, Gleisschotter und Schlacken. Der Standort ist umstritten, weil er im geplanten 66 Quadratkilometer großen Trinkwasserschutzgebiet für die Zeller Quellen liegt. Diese Quellen versorgen etwa die Hälfte der Stadt Würzburg mit Trinkwasser.
Die Gemeinde Helmstadt hat sich gegen eine Klage gegen die Deponie entschieden. Zu gering seien die Erfolgsaussichten, hieß es. Das geplante Trinkwasserschutzgebiet gehöre nicht der Gemeinde, sagte Bürgermeister Tobias Klembt. "Mit solchen Gründen müssen andere Träger öffentlicher Belange klagen." Genau dazu haben sich die Stadt Würzburg, die Stadtwerke und die TWV nun entschieden.