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Würzburg/München: Klage gegen Wahlrecht: Unterfranken scheitern vor Verfassungsgericht

Würzburg/München

Klage gegen Wahlrecht: Unterfranken scheitern vor Verfassungsgericht

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    Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Klage von vier Unterfranken gegen aktuelle Wahlrechtsregelungen, die die Region vermeintlich benachteiligen, abgewiesen.  
    Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Klage von vier Unterfranken gegen aktuelle Wahlrechtsregelungen, die die Region vermeintlich benachteiligen, abgewiesen.   Foto: Sven Hoppe, dpa

    Mit ihrer Popularklage gegen Regelungen des Landtagswahlrechts sind vier Unterfranken, darunter drei Politiker der Grünen, gescheitert. Nach Ansicht der Richter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof verstößt es nicht gegen die Verfassung, dass Unterfranken aktuell - rein zahlenmäßig - schlechter im Maximilianeum vertreten ist als andere Regierungsbezirke.

    Aufgrund von Überhang- und Ausgleichsmandaten zählt der Bayerische Landtag seit der Wahl im Herbst 2018 insgesamt 205 statt der gesetzlich vorgeschriebenen 180 Sitze. Die 25 zusätzlichen Abgeordneten kommen aus ganz Bayern, nur nicht aus Unterfranken. Dies führe dazu, dass der Grundsatz "Jede Stimme muss gleich viel wert sein" nicht eingehalten werde, sagt die Grünen-Bundestagsabgeordnete Manuela Rottmann aus Hammelburg (Lkr. Bad Kissingen), die die Kläger federführend vertrat.

    Juristin Rottmann rechnete vor: Um ein Mandat zu erringen, mussten Kandidaten bei der Landtagswahl in Unterfranken im Schnitt 70 000 Stimmen gewinnen, das sind rund 25 Prozent mehr als beispielsweise in Niederbayern, wo pro Sitz nur 56 000 Stimmen erforderlich waren. Betrachtet man einzelne Parteien, sind die Unterschiede noch größer: Während die FDP in Schwaben 88 000 Stimmen für einen Sitz benötigte, reichten für die SPD in Niederbayern knapp 41 000 Stimmen. 

    Richter: Ungleichheit ist die Folge einer aktuellen Regelung

    Rottmanns Rechnungen zweifelten die Verfassungsrichter in ihrer Entscheidung nicht an. Diese "Ungleichheit" sei eben die Folge einer Regelung, laut der die Überhang- und Ausgleichsmandate nicht bayernweit, sondern auf Wahlkreisebene berechnet werden. Wahlkreise bei der Landtagswahl sind die Regierungsbezirke. 2018 gewann die CSU in sechs Wahlkreisen mehr Direktmandate als ihr nach dem Gesamtstimmen-Ergebnis zustanden. Nur in Unterfranken, wo die CSU mit 41,4 Prozent (bayernweit: 37,2 Prozent) ihr bestes Wahlkreis-Ergebnis erzielte, ergaben sich keine Überhang- und damit auch keine Ausgleichsmandate.

    Grünen-Rechtsexpertin Manuela Rottmann bei einer Rede im Bundestag.
    Grünen-Rechtsexpertin Manuela Rottmann bei einer Rede im Bundestag. Foto: Jörg Carstensen, dpa

    Die Regelungen des Wahlrechts, die Manuela Rottmann und ihre Mitstreiter als "drastische Verzerrung" des Wählerwillens werteten, verstößt laut den Münchener Richtern "nicht gegen den Grundsatz der Wahlgleichheit", wie er in der bayerischen Verfassung festgeschrieben ist. Die Verteilung von Überhang- und Ausgleichsmandaten auf Wahlkreisebene ist demnach mit der Verfassung kompatibel. Es lasse sich auch nicht feststellen, heißt es in der höchstrichterlichen Entscheidung, dass mit anderen gesetzlichen Regelungen dem Prinzip der Wahlgleichheit "besser Rechnung getragen werden könnte". Zudem sei es nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes, "Überlegungen zur Perfektionierung des Landeswahlrechts anzustellen".

    Mehrheit im Landtag lehnte Debatte ab

    Die Mehrheit im Landtag hatte Kritik am geltenden Wahlrecht bereits im April 2019 zurückgewiesen. Da behandelte der Verfassungsausschuss eine Eingabe von Franz Gebhart aus Bad Brückenau (Lkr. Bad Kissingen). In einer Petition hatte der ehemalige Finanzbuchhalter, der jetzt zu den vier Klägern gehörte, anhand eines komplexen Rechenmodells gefordert, noch im aktuellen Landtag zwölf Abgeordnete nachzunominieren, davon drei aus Unterfranken. Während Grüne und SPD vorschlugen, über eine Lösung für das Proporz-Problem ab der nächsten Wahl im Parlament zu diskutieren, lehnten CSU, Freie Wähler, AfD und FDP gesetzliche Nachbesserungen ab.

    Klägerin Rottmann indes glaubt, dass sich die von ihr festgestellte Ungleichheit bei der Sitzverteilung nach künftigen Wahlen noch verschärft. Als Folge  eines differenzierten Wahlverhaltens könnte sich die Zahl der Landtagssitze weiter erhöhen. "Und dann steht das Thema erneut auf der politischen Tagesordnung." 

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