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Hettstadt: Kommentar: Die Bürgermeisterin darf nicht bevorzugt werden

Hettstadt

Kommentar: Die Bürgermeisterin darf nicht bevorzugt werden

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    Verstehen sich gut: Thomas Eberth (CSU) hat nach seiner Wahl zum Landrat den Kreisvorsitz des Bayerischen Gemeindetages im Mai 2020 an Hettstadts Bürgermeisterin Andrea Rothenbucher (parteilos) abgegeben. 
    Verstehen sich gut: Thomas Eberth (CSU) hat nach seiner Wahl zum Landrat den Kreisvorsitz des Bayerischen Gemeindetages im Mai 2020 an Hettstadts Bürgermeisterin Andrea Rothenbucher (parteilos) abgegeben.  Foto: Jörg Rieger

    "Im Zweifel für die Gemeinde", begründet Landrat Thomas Eberth die umstrittene Rechtsauffassung seiner Mitarbeiter in der Kommunalaufsicht, die wieder zugunsten der Gemeinde Hettstadt ausfällt. Dieser Grundsatz aus dem Strafrecht, dass beim geringsten Zweifel für den Angeklagten zu entscheiden ist, gilt aber nicht im Verwaltungsrecht. Hier sind objektive Maßstäbe anzuwenden. Niemand darf dabei bevorzugt oder benachteiligt werden. 

    Das gilt auch für die Gemeinde Hettstadt. Doch an der Unabhängigkeit der staatlichen Aufsicht gibt es Zweifel. Nicht nur der Landrat räumt ein, dass die strittige Entscheidung zugunsten der Gemeinde ausfällt, auch die jeweiligen Rechtsauffassungen stärken diesen Eindruck. Denn schon der Beschluss des Gemeinderates in nichtöffentlicher Sitzung, die Spielplätze aufzulösen und als Bauland zu veräußern, hätte von der Kommunalaufsicht beanstandet werden müssen. Auch in der aktuellen Frage gibt es keine Zweifel: Ein ausgefüllter Stimmzettel ist eine deutliche Wahlempfehlung.  

    Oder geht es vielleicht doch eher darum, der Hettstadter Bürgermeisterin und Vorsitzenden des Bayerischen Gemeindetages den Rücken zu stärken? Dabei sollte es eigentlich keine Zweifel geben, dass politischer Beistand die Entscheidung der Kommunalaufsicht nicht beeinflussen darf. 

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