Jetzt also doch: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gibt den Befürchtungen der Helmstadter Bevölkerung recht. Sie hatte sich bereits 2021 in einem Bürgerentscheid mehrheitlich gegen die geplante DKI-Deponie ausgesprochen. Auch wenn die "verfahrensleitenden Hinweise" des obersten Verwaltungsgerichts in Bayern keine unmittelbare Entscheidung bringen, ob die Deponie gebaut werden darf oder nicht: Wasserschützer in Stadt und Landkreis Würzburg haben es nun schwarz auf weiß. Die Deponie so zu errichten, wie aktuell am Standort Helmstadt geplant, ist unverantwortlich!
Bauschutt-Deponie ja - aber unbedingt sicher!
Ja, wir brauchen eine Bauschutt-Deponie der Klasse I in Unterfranken - aber nicht auf Kosten des Trinkwassers unserer Kinder! Dass eine 2,5 Millimeter dünne Folie in der ausgehöhlten Tongrube in den nächsten Jahrzehnten reißen kann, wenn über ihr 25 oder gar 45 Meter dick toxisch belasteter Bauschutt verfüllt wird und der Druck auf den Boden von Jahr zu Jahr zunimmt - das sagt eigentlich der gesunde Menschenverstand. Oder wie es der Verwaltungsgerichtshof juristisch formuliert: der "Maßstab praktischer Vernunft".
Öffentlich müssen jetzt schnell alle Fakten auf den Tisch
Traurig, dass offenbar alle Experten der Fachbehörden bei diesem Planfeststellungsbeschluss versagt haben. Umso wichtiger ist ab sofort: Bei der Mediation zwischen der Stadt Würzburg und ihrem Trinkwasserversorger mit Bergamt und Recyclingfirma müssen jetzt möglichst schnell alle Fakten auf den Tisch - auch für die Öffentlichkeit!
Denn wenn es um das Trinkwasser und die Gesundheit halb Würzburgs geht, darf es keine faulen Kompromisse im Hinterzimmer geben. Wie die obersten Richter sagen: Wirtschaftliche Interessen einer Firma dürfen nicht gegen den Trinkwasserschutz der Menschen abgewogen werden!