Im Würzburger Landratsamt soll ein Vorgesetzter jahrelang seine Mitarbeiter schikaniert haben. Vergebens beschwerten sich die Beschäftigten darüber. Mittlerweile räumt auch Landrat Eberhard Nuß ein, dass sich der Fachbereichsleiter nicht korrekt verhalten hat. "Dass das in meiner Behörde geschehen ist, ist für mich ein Trauma", kommentierte Nuß noch im März.
Heute wird klar, wie dieser Satz zu verstehen ist. Dem Landrat geht es offensichtlich nicht um seine traumatisierten Mitarbeiter, die jahrelang unter ihrem Chef gelitten haben. Er scheint dabei an sich zu denken. Er wolle sich nicht "in der Presse aus diesen niederen Motiven heraus schlecht schreiben lassen", schrieb er im März in einer E-Mail an Mitarbeiter.
Nuß verschanzt sich hinter einem Anwalt
Statt aufzuklären, wie es überhaupt so weit kommen konnte, verdächtigte er einen der 550 Mitarbeiter seiner Behörde, Verfasser eines anonymen Briefes gegen ihn zu sein. Und er machte den Namen auch noch publik.
Das ist nichts anderes als Mobbing. Strafrechtlich gesehen könnte es sogar eine üble Nachrede und Verleumdung sein. Geboten - und souverän - wäre es gewesen, zunächst das persönliche Gespräch mit dem vermeintlichen Maulwurf zu suchen. Wenn jemand unter Verdacht gerät, muss er die Chance bekommen, sich dazu äußern zu können. Nuß hat diese Chance von dieser Redaktion auch bekommen. Knapp einen Monat lang hatte er Zeit. Er zog es jedoch vor, sich hinter einem Anwalt zu verschanzen.
Nuß hat seine Fürsorgepflicht verletzt
Das Verhalten von Nuß zeigt, dass ihm wesentliche Fähigkeiten fehlen, eine Behörde dieser Größenordnung zu leiten. Der Landrat hat seinen Mitarbeitern gegenüber eine Fürsorgepflicht. Verleumdung und üble Nachrede gehören nicht dazu.