Gut, dass die Staatsanwaltschaft schnell Berufung gegen die milden Urteile im Eisenheim-Prozess eingelegt hat. Denn mit dem Ausgang fühlte sich außer den Verurteilten wohl niemand richtig wohl. Theresa Stahls Angehörige nicht, die Staatsanwaltschaft nicht, Prozessbeobachter nicht, selbst der Richter nicht. Warum? Weil sie als ungerecht empfunden wurden. Weil es die Öffentlichkeit empört, das – jedenfalls gefühlt – mit einer Geldstrafe und einem Fahrverbot ein ausgelöschtes Leben aufgewogen wird. Und weil sich für den juristischen Laien die Frage aufdrängt, ob ein Alkoholrausch ein Persilschein für alles sein kann.
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In diesem Fall stellt sich allerdings noch eine weitere Frage: die nach der Macht der Gutachter. Der Angeklagte konnte für seine eigentliche Tat nur deshalb nicht bestraft werden, weil ein psychiatrisches Gutachten ihm zum Unfallzeitpunkt Schuldunfähigkeit bescheinigte. Ein Gutachten, das zwar Zweifel hervorrief, dem Staatsanwaltschaft und Gericht dennoch folgen mussten. Im Zweifel für den Gutachter?
Dass Gutachter Verfahren entscheiden ist keine Seltenheit. Erst kürzlich kam es im Schweineskandal von Gelchsheim auch wegen eines psychiatrischen Gutachtens nicht einmal zur Anklage. Auch hier war der Aufschrei in der Öffentlichkeit groß. Hans-Jochen Schrepfer, Verteidiger im Eisenheim-Prozess, ist es "völlig egal, was die Öffentlichkeit will". Für ihn zähle nur das Gesetz. Richtig. Doch ein gerechtes Urteil sollte auch das Vertrauen des Volkes, in dessen Namen Recht gesprochen wird, nicht untergraben.
Hinweis: Der Autor dieses Textes steht mit der Familie des Opfers in keinem verwandtschaftlichen Verhältnis.