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Würzburg/Schweinfurt: Kommentar zum XXL-Bundestag: Beim Wahlrecht steht die CSU auf der Bremse

Würzburg/Schweinfurt

Kommentar zum XXL-Bundestag: Beim Wahlrecht steht die CSU auf der Bremse

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    Der Deutsche Bundestag während der Plenarsitzung am Mittwoch. Bislang konnten sich die Parteien nicht auf eine Wahlrechtsreform einigen, um das Parlament wieder auf Normalmaß zu verkleinern.
    Der Deutsche Bundestag während der Plenarsitzung am Mittwoch. Bislang konnten sich die Parteien nicht auf eine Wahlrechtsreform einigen, um das Parlament wieder auf Normalmaß zu verkleinern. Foto: Bernd von Jutrczenka, dpa

    Union und SPD haben die Abstimmung über eine Wahlrechtsreform in dieser Woche verhindert. Das ist ein Skandal. Denn damit droht der XXL-Bundestag nach der Wahl 2021 noch größer zu werden als er es jetzt schon ist. 709 Abgeordnete arbeiten heute schon im Berliner Reichstag - mehr als in jeder anderen Demokratie der Welt. Nur der chinesische Volkskongress zählt noch mehr Parlamentarier.

    Die Parteien der Großen Koalition hatten seit 2017 viel Zeit. Aber sie haben sich bis heute nicht auf eine Änderung des Wahlrechts einigen können, die verhindert, dass der Bundestag seine gesetzlich festgelegte Sollstärke von 598 Abgeordneten endlos überschreitet - und damit nicht zuletzt auch die Kosten für uns Steuerzahler ins Unermessliche steigen. Jetzt dürfte es für eine Reform, die schon 2021 wirksam wäre, zu spät sein. Die ersten Wahlkreis-Kandidaten für die Bundestagswahl im nächsten Jahr sind nämlich schon nominiert.

    Die Deutschen sind mit ihrem Wahlrecht, mit der personalisierten Verhältniswahl, bislang gut gefahren. Das heißt, anders als etwa in Großbritannien oder Frankreich, wo ein Mehrheitswahlrecht gilt, bildet die Stärke der Fraktionen im Bundestag ziemlich genau den Stimmenanteil ab, den die Parteien bei Wahlen erzielen. Berechnet wird er anhand der Zweitstimmen. Gleichzeitig wählen die Bürger mit der Erststimme in aktuell 299 Wahlkreisen auch einen Direktkandidaten, den sogenannten Wahlkreis-Abgeordneten. Alle anderen Sitze werden über Parteilisten vergeben.

    Guter Vorschlag der Opposition: Statt 299 künftig nur noch 250 Wahlkreise 

    Gewinnt nun eine Partei mehr Direktmandate als ihr laut ihrem Zweitstimmen-Ergebnis zustehen, kommt es zu Überhangmandaten, die dann durch weitere Sitze ausgeglichen werden müssen, um die Parteien wieder ins richtige Verhältnis zu rücken. So fordert es das Verfassungsgericht - und das ist auch gut so. Insofern muss es vorrangiges Ziel einer Wahlrechtsreform sein, die Zahl der Wahlkreise erkennbar zu reduzieren. Der Gesetzesvorschlag, den FDP, Linke und Grüne in ungewöhnlicher Eintracht bereits 2019 vorgelegt haben, tut dies auf sehr verantwortungsbewusste Weise. Demnach gäbe es statt 299 künftig nur noch 250 Wahlkreise. Außer einer Blockade haben die GroKo-Parteien dem bislang nichts Vernünftiges entgegenzusetzen.

    Größter Bremser ist die CSU. Sie hat bei der Bundestagswahl 2017 die Direktmandate in allen 46 bayerischen Wahlkreisen gewonnen. Nach dem Zweitstimmenergebnis stünden ihr nur 39 Abgeordnete zu. Um die sieben Überhangmandate gemäß dem Zweitstimmenergebnis auszugleichen, vergab der Landeswahlleiter acht Ausgleichsmandate an andere Parteien.

    CSU-Abgeordnete fürchten um ihre Sitze 

    Würde man nun, wie von der Opposition vorgeschlagen, die Zahl der Wahlkreise bundesweit von 299 auf 250 reduzieren, wären in Bayern nur noch 39 Direktmandate zu vergeben, in Unterfranken nur noch vier statt bisher fünf. Einige heutige Abgeordnete würden also ihren Sitz im Bundestag verlieren, deshalb wehren sie sich so gegen eine vernünftige Reform des Wahlrechts.

    Offiziell argumentieren die CSU-Vertreter anders. Mehr (und somit kleinere) Wahlkreise sorgten für mehr Nähe zu den Bürgern und ihren Problemen. Zudem fühle sich ein direkt gewählter Abgeordneter der Region, für die er steht, mehr verpflichtet als ein Listen-Parlamentarier. Deshalb bedürfe er besonderen Schutzes. Der Realitätscheck zeigt jedoch etwas anderes: Die meisten Abgeordneten  nehmen die Aufgabe als Volksvertreter ernst und engagieren sich mit Verve für das Gemeinwohl in ihrer und über ihre Heimatregion hinaus. Und zwar völlig egal, ob sie über die Liste oder direkt in den Bundestag eingezogen sind. So muss es auch sein.

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