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Würzburg: Kommunalwahl: Braucht es die Altersgrenze für Bürgermeister?

Würzburg

Kommunalwahl: Braucht es die Altersgrenze für Bürgermeister?

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    Zu alt für die Politik? Über 67 Jahren darf man in Bayern nicht mehr als Landrat oder hauptamtlicher Bürgermeister kandidieren. Die Regelung ist umstritten. 
    Zu alt für die Politik? Über 67 Jahren darf man in Bayern nicht mehr als Landrat oder hauptamtlicher Bürgermeister kandidieren. Die Regelung ist umstritten.  Foto: Gerhard Krämer

    Die Menschen in Deutschland werden älter, sind länger fit und arbeiten deshalb auch länger. Für Politiker gibt es normalerweise nach oben keine Altersgrenze – weder für Abgeordnete oder Minister, noch für ehrenamtliche Gemeinde-/Stadträte oder Bürgermeister. Eines der Argumente dafür: Politik soll die (alternde) Gesellschaft abbilden, auch demografisch. Ausnahme sind hauptamtliche (Ober-)Bürgermeister und Landräte, sie dürfen sich ab einem bestimmten Alter nicht mehr zur Wahl stellen.

    Altersgrenze in Bayern von 65 auf 67 angehoben

    Elf von 16 Bundesländern haben solche Schranken, die Altersgrenze liegt zwischen 60 Jahren (Mecklenburg-Vorpommern) und 67 Jahren - wie neuerdings in Bayern. Bei den bevorstehenden Kommunalwahlen am 15. März gibt es im Freistaat eine Premiere. Noch bis Ende vergangenen Jahres galt für die hauptamtlichen Bürgermeister als Wahlbeamte ein Höchstalter von 65 Jahren bei Amtsantritt. Auf 67 angehoben wurde es bereits 2012 von der damaligen schwarz-gelben Koalition in München – allerdings erst mit Wirkung zur Kommunalwahl 2020.

    SPD, Freie Wähler und Grüne hatten sich seinerzeit für eine vollständige Abschaffung der Altersgrenze ausgesprochen. Begründung: Sie sei eine Form von Altersdiskriminierung. Mit Klagen gegen den Fortbestand scheiterten SPD und Freie Wähler vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Die Befürworter aus den Reihen der CSU hatten auf das Beamtenrecht verwiesen, das ebenfalls Altersgrenzen vorsehe.

    Auch die FDP plädiert für eine Abschaffung. Dass Menschen über 67 nicht mehr Bürgermeister oder Landräte werden dürfen, hält Fraktionschef Martin Hagen für eine Diskriminierung. Alter sage nichts über die Qualität von Politikern aus, meinte er gegenüber der Deutschen Presseagentur. Der Wähler solle entscheiden, nicht der Gesetzgeber.

    Für ihn wäre es die letzte Amtsperiode: Landrat Thomas Habermann (Lkr. Rhön-Grabfeld) darf mit 63 Jahren nochmal kandidieren.
    Für ihn wäre es die letzte Amtsperiode: Landrat Thomas Habermann (Lkr. Rhön-Grabfeld) darf mit 63 Jahren nochmal kandidieren. Foto: Björn Hein

    Genau dies war 2012 noch die Position der kommunalen Spitzenverbände in Bayern. Doch die sind mittlerweile zurückgerudert. Auf Anfragen der Redaktion heißt es beim Bayerischen Gemeindetag und beim Bayerischen Landkreistag: keine Festlegung mehr in der Altersgrenzen-Debatte. Es gebe Argumente dafür und dagegen. Wie inoffiziell zu hören ist, will man ältere Bürgermeister und Landräte bzw. Kandidaten nicht verprellen. Gleichwohl gibt es in der Verbänden Befürworter der Altersgrenze. Ihr Hauptargument: die enorme Belastung im Amt.  

    • Alle Hintergründe und Informationen zur Kommunalwahl 2020

    Als Landrätin in Kitzingen sei sie tagtäglich für ein anspruchsvolles, operatives Geschäft verantwortlich, unterstreicht Tamara Bischof (Freie Wähler) auf Anfrage. Die 56-jährige Juristin und dritte "Vize" des Landkreistages steht seit 20 Jahren an der Spitze des Landkreises mit über 1000 Beschäftigen. Sie selbst ist von der gültigen Altersgrenze noch nicht betroffen, könnte sogar 2026 erneut antreten.

    Diskriminiert fühlt sich Bischof durch die Regelung nicht. Sie weiß um die Anforderungen an einen Bürgermeister oder Landrat: "Jeder sollte sich selbst kritisch überlegen, ob er eine Belastungsgrenze erreicht hat". Immerhin könne ein Kandidat mit 67 Jahren bis zum 73. Lebensjahr im Amt bleiben. "Man muss das auch vom Ende her denken."

    Große Verantwortung tragen auch die Bürgermeister im Ehrenamt. Müsste nicht auch für sie eine Altersbeschränkung eingeführt werden? Für abwegig hält Landrätin Bischof das nicht. Gleichwohl kennt sie die Not mancher Gemeinden, überhaupt noch Kandidaten zu finden. 

    "Ich will noch etwas von meiner Familie haben."

    Alfred Frank, ehrenamtlicher Bürgermeister von Gräfendorf

    Alfred Frank (CSU), seit 2008 ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Gräfendorf (Lkr. Main-Spessart), hätte nochmal antreten dürfen. Aber für ihn war die Entscheidung klar: "Mit 71 Jahren höre ich auf. Ich will noch etwas von meiner Familie und meinem Privatleben haben", sagt der erfahrene Kommunalpolitiker, der vor seiner Bürgermeisterzeit schon 18 Jahre im Gemeinderat saß. Frank ist überzeugt: Ein ehrenamtlicher Bürgermeister habe kaum weniger Belastung als ein hauptamtlicher. Trotzdem ist er – vor allem mit Blick auf kleinere Gemeinden – gegen eine Altersgrenze: "Das sollen Kandidaten und Wähler entscheiden."  

    Auf die gewonnene Freizeit freut sich auch Walter Ziegler ("Bürgernahe Liste"), hauptamtlicher Bürgermeister in Ebelsbach (Lkr. Haßberge). Es ist eine "Zwangsfreizeit", denn der bald 70-Jährige durfte aus Altersgründen nicht mehr als Ortsoberhaupt kandidieren. Nach Erhebungen der Redaktion ist er einer von nur zwei Amtsinhabern in Unterfranken, die das Wahlrecht wegen des Alters ausbremst. Traurig ist er darüber nicht. Er freue sich darauf, nicht mehr so viel Verantwortung zu haben und sich nicht mehr ständig Sorgen um die Gemeinde machen zu müssen: "Man muss loslassen können."

    Iphofens Bürgermeister Josef Mend scheidet im Mai 2020 nach 30 Jahren aus Altersgründen aus dem Amt.
    Iphofens Bürgermeister Josef Mend scheidet im Mai 2020 nach 30 Jahren aus Altersgründen aus dem Amt. Foto: Eike Lenz

    Auch Josef Mend (Freie Wähler) wäre selbst ohne Altersgrenze nicht mehr angetreten. Seit 30 Jahren ist er Bürgermeister von Iphofen (Lkr. Kitzingen), einen Namen hat er sich zusätzlich im Bayerischen Gemeindetag als dessen Vizepräsident gemacht. Der 67-Jährige sieht die Zeit gekommen für einen Generationswechsel an der Spitze der 5000-Einwohner-Stadt.

    Die angepasste Altersgrenze von 67 Jahren hält er für vernünftig: "Sie müssen auch in fünf Jahren noch fit sein für das Amt!" Dass dagegen Abgeordnete bis ins hohe Alter gewählt werden können – für Mend kein Widerspruch. Ein Abgeordneter beteilige sich mit seiner Stimme, Bürgermeister aber hätten die volle rechtliche und personelle Verantwortung. "Wir müssen den Kopf hinhalten." 

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