Zollfahnder haben am vergangenen Donnerstag bei einer Überprüfung von Einzelhandel, Glasfaserbaustellen, Restaurants, Kfz-Werkstätten, Spielhallen sowie Bäckereien und Cafés zahlreiche Verstöße gegen den Mindestlohn aufgedeckt. Die Durchsuchungen waren Teil einer bundesweiten Aktion. Wie das Hauptzollamt Schweinfurt weiter mitteilt, beteiligte sich die Dienststelle in Unterfranken und Oberfranken mit mehr als 112 Beschäftigten an der Kontrolle. Die Beamten leiteten 20 Ermittlungsverfahren ein.
Wird der Mindestlohn korrekt gezahlt?
Der Schwerpunkt lag auf der Überprüfung der Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, insbesondere des Mindestlohns. Die Einsatzkräfte des Zolls überprüften insgesamt 81 Betriebe und befragten dabei 237 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihrem Beschäftigungsverhältnis.

Seit dem 1. Januar 2025 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,82 Euro brutto pro Stunde. Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat darauf Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die weniger vorsehen, sind unwirksam.
Beamtinnen und Beamte des Hauptzollamts Schweinfurt entdeckten in elf Fällen Hinweise auf Verstöße gegen die Zahlung des Mindestlohns. In 43 weiteren Fällen fanden sie Anhaltspunkte für Verstöße, insbesondere wegen des Verdachts auf Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt sowie auf illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) stellt regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen fest. Arbeitgeber bezeichnen Arbeitnehmer häufig als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige, um den Mindestlohn zu umgehen. Zudem führen sie oft unrichtige, unvollständige oder gar keine Stundenaufzeichnungen, um Verstöße zu verschleiern, so das Hauptzollamt Schweinfurt.