Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Würzburg
Icon Pfeil nach unten
Stadt Würzburg
Icon Pfeil nach unten

Würzburg: Kontrolle: Wenn der Erstwohnsitz nicht der Hauptwohnsitz ist

Würzburg

Kontrolle: Wenn der Erstwohnsitz nicht der Hauptwohnsitz ist

    • |
    • |
    Bei einer Polizeikontrolle muss in der Regel der Ausweis gezeigt werden. Doch bei vielen Menschen ist die auf dem Ausweis gedruckte Adresse gar nicht der Hauptwohnsitz.  Symbolfoto.
    Bei einer Polizeikontrolle muss in der Regel der Ausweis gezeigt werden. Doch bei vielen Menschen ist die auf dem Ausweis gedruckte Adresse gar nicht der Hauptwohnsitz.  Symbolfoto. Foto: dpa

    Mara Müller studiert im Master an der Fachhochschule Würzburg. Ursprünglich kommt sie aus einer Gemeinde in der Nähe von Köln, doch seit knapp eineinhalb Jahren wohnt sie nun am Main. Doch in ihrem Personalausweis steht noch immer die Adresse ihres Heimatortes, denn Würzburg ist ihr Zweitwohnsitz. Nun fragt sie sich: Was passiert, wenn sie von der Polizei kontrolliert wird? In Corona-Hotspots mit Inzidenzwerten über 200 beispielsweise darf der eigene Ort nur noch in einem 15-Kilometer-Radius verlassen werden.

    Derzeit haben laut Stadt genau 14 596 volljährige Personen in Würzburg ihren Zweitwohnsitz angemeldet. Viele von ihnen sind Studierende. "Aus meinem Umkreis weiß ich, dass niemand eine konkrete Antwort auf die Frage, wie unser Wohnsitz im Fall der Fälle kontrolliert wird, nennen kann", erzählt Müller. "Auch im Internet findet man nicht wirklich Informationen dazu."

    Der melderechtliche Begriff des Wohnorts ist nicht maßgeblich

    Das Bayerische Gesundheitsministerium klärt auf: "Zunächst einmal geht es hier nicht um die Frage, was der Erst- und was der Zweitwohnsitz ist", erklärt Pressesprecher Marcus da Gloria Martins auf Anfrage dieser Redaktion. Es gehe um den regelmäßigen Aufenthaltsort. "Und dieser befindet sich bei Studierenden meist dort, wo die Universität oder Hochschule ist."

    Ein Beispiel: Die Polizei wird wegen Lärmbelästigung zu einer Studenten-WG gerufen. Bei der Kontrolle der fünf anwesenden Personen behaupten vier von ihnen, in der Wohnung zu wohnen. In den Ausweisen stehen jedoch die Erstwohnsitze. Doch auch wenn im Personalausweis nur die Adresse des Erstwohnsitzes angegeben ist, sei jeder Zweitwohnsitz über die Einwohnermeldedaten erfasst, so da Gloria Martins. "Das heißt, bei einer polizeilichen Überprüfung ist der Nebenwohnsitz sofort kontrollierbar."

    "Bei einer polizeilichen Überprüfung ist der Nebenwohnsitz sofort kontrollierbar."

    Marcus da Gloria Martins, Pressesprecher Bayerisches Gesundheitsministerium

    Außerdem gebe es noch weitere Formen der Überprüfung, wie beispielsweise adressierte Briefe in der Wohnung oder eine Immatrikulationsbescheinigung bei der die Adresse angegeben ist. "Hier wird sehr praxisnah überprüft", teilt der Pressesprecher mit. "Doch am wichtigsten ist, dass der Hauptaufenthaltsort wirklich gemeldet ist. Sei es als Erst- oder Zweitwohnsitz."

    Keine Mehrarbeit für Beamten

    Wie oft die Polizei Unterfranken in der Stadt Würzburg die Einwohnermeldedaten von zu kontrollierenden Personen einfordern musste, da in deren Ausweisen nicht der Hauptaufenthaltsort gestanden war, konnte die Polizei auf Anfrage dieser Redaktion nicht mitteilen. "Hierzu liegen dem Polizeipräsidium Unterfranken weder belegbare Statistiken noch Erfahrungswerte vor", erläutert Pressesprecher Philipp Hümmer. Da die Überprüfung der Personalien im Rahmen einer Kontrolle grundsätzlich erfolgt, bedeutet dies jedoch keine Mehrarbeit für die Beamten. Sollte in diesen Fällen eine Person falsche Angaben gegenüber der Polizei machen, werde dies laut Hümmer lediglich als Ordnungswidrigkeit geahndet. Es droht nach Paragraph 111 des Ordnungswidrigkeitengesetzes eine Geldstrafe von bis zu 1000 Euro.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden