Die unterfränkische Polizei kontrollierte am Wochenende verstärkt die Einhaltung der für Bayern geltenden Allgemeinverfügung in der Corona-Krise. Schwerpunkt der Kontrollen waren vor allem die Ausgangsbeschränkungen. Die Polizei betonte: "Das polizeiliche Einschreiten erfolgt stets mit Augenmaß, allerdings mussten dennoch in zahlreichen Fällen gegen Personen Verfahren eingeleitet werden." Insgesamt verteilte die Polizei über 270 Anzeigen.
- Im Bereich Mainfranken waren es 80 Anzeigen.
- Im Bereich Main-Rhön gab es 100 Anzeigen.
- Im Bereich Untermain wurden knapp 90 Anzeigen verhängt.

Verbotene Party in Bad Brückenau
In Bad Brückenau (Lkr. Bad Kissingen) feierten neun Jugendliche im Alter von 14 bis 25 Jahren eine "überlaute Party" in der Judengasse. "Die sieben Männer und zwei Frauen, die sich unbelehrbar und absolut uneinsichtig verhielten, erwarten nun Anzeigen nach dem Infektionsschutzgesetz", schreibt die Polizei in ihrem Pressebericht. Eine 17-jährige Jugendliche gab falsche Personalien an und wurde daher – zur Identitätsfeststellung – von den Beamten nach Hause gefahren und ihren Eltern übergeben. Dort zeigte sie sich weiterhin uneinsichtig und aggressiv. Beim Verlassen des Wohnhauses öffnete sie ihr Zimmerfenster und beleidigte die Streife mehrmals massiv. Die Jugendliche erwartet nun auch noch eine Anzeige wegen Beleidigung, so die Polizei
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Kontrollen von Auto- und Motorradfahrern
Im gesamten Dienstbereich erwischte die Polizei bei Verkehrskontrollen rund 15 Motorradfahrer, die das schöne Wetter für eine Spritztour nutzen wollten. Auch mehrere Pkw-Fahrer, die ohne triftigen Grund unterwegs waren, wurden kontrolliert. Alle Fahrer erwartet nun eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz, teilte die Polizei mit.
Philipp Hümmer, Polizeihauptmeister, betont dazu: "Sport, Spazieren gehen und Bewegung an der frischen Luft sind gestattet. Das bedeutet nicht, dass es erlaubt ist, mit dem Pkw oder dem Motorrad private Spritztouren zu unternehmen." Hümmer rät, Rücksicht auf die Mitmenschen zu nehmen und die eigenen Interessen zurückzustellen.
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Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Je nach Art des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz oder die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung leitet die Polizei gegen die Betroffenen Bußgeld- oder Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat ein. Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen werden die Vorgänge der jeweiligen örtlich zuständigen Verfolgungsbehörde zur weiteren Entscheidung vorgelegt.
Die Polizei appelliert: "Bitte bleiben Sie zu Hause! Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur beim Vorliegen triftiger Gründe erlaubt." Dazu gehöre zum Beispiel seinem Beruf nachzugehen, ein Arztbesuch und zum Einkaufen zu gehen.