Das Testen ist in der aktuellen Corona-Strategie der Bayerischen Staatsregierung erneut wichtig geworden. In immer mehr Bereichen gilt inzwischen die 2G-plus-Regel, bei der sich auch Geimpfte und Genesene zusätzlich testen lassen müssen. Doch bislang gab es noch einige Unklarheiten - vor allem bei der Frage, ob man sich beliebig oft testen lassen kann. Ein Überblick über den aktuellen Stand.
In welchen Bereichen gilt die 2G-plus-Regel?
2G plus gilt für alle Sportarten, inklusive Fitnessstudios, Tanzschulen, Schwimmbäder, Saunen und Solarien. Betroffen sind zudem kulturelle Veranstaltungen und Theater-, Konzert- und Chorproben sowie Museen und Schlösser, Ausstellungen und Führungen. Die Regel gilt auch bei Messen und Tagungen, in Freizeitparks, Tierparks, Indoorspielplätzen und in Spielhallen.

Auch Besucherinnen und Besucher in Alten- und Pflegeheimen fallen unter die 2G-plus-Regel. Testen lassen müssen sich außerdem Veranstalterinnen und Veranstalter sowie Gäste von privaten und öffentlichen Veranstaltungen wie Hochzeiten, Weihnachtsfeiern und Geburtstagen, sofern sie außerhalb privater Räumlichkeiten stattfinden. Findet die private Feier in einem Gastronomiebetrieb statt, gilt allerdings nur 2G.
Welche Ausnahmen gibt es bei 2G plus?
Kinder sowie Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig (mindestens dreimal pro Woche) in der Schule getestet werden, brauchen trotz 2G-Plus-Regel keinen weiteren Testnachweis vorzulegen. Auch Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, dürfen Bereiche betreten, in denen 2G plus gilt, wenn sie einen negativen PCR-Test vorlegen.

Welche Tests sind erlaubt?
Neben dem PCR-Test und dem Antigen-Schnelltest sind in 2G-plus-Bereichen inzwischen auch Selbsttests erlaubt. Diese müssen allerdings unter Aufsicht durchgeführt werden und dürfen wie die Schnelltests nicht älter als 24 Stunden sein. Der PCR-Test ist weiterhin 48 Stunden gültig.
Stehen genügend Selbsttests zur Verfügung?
Ob in Einzelhandel, Apotheken oder Drogerien - die Selbsttests sind in der Region derzeit oft knapp oder ausverkauft. Beim Drogeriemarkt DM beispielsweise können online inzwischen keine Selbsttests mehr gekauft werden. Und auch in den unterfränkischen Filialen sind laut DM-Homepage derzeit keine Tests mehr vorrätig.
In Würzburg verkaufen die vier Edeka-Märkte von Marco Trabold inzwischen keine Tests mehr. Er habe zwar kürzlich noch mehrere Tausend gekauft, sagt Trabold auf Nachfrage. Diese würden aber für den Eigenbedarf der Märkte benötigt. Es sei nicht absehbar, wann wieder Tests erhältlich sind. Zudem seien die Preise um 200 bis 300 Prozent gestiegen.

"Wer sich bemüht, der wird auch fündig", sagt Michael Sax, Bezirksvorstand des Bayerischen Apothekerverbandes für Unterfranken. Er habe allein in der vergangenen Woche 1000 Antigen-Selbsttests erhalten, so der Inhaber der Würzburger Stern-Apotheke. Zwar sei die Nachfrage noch einmal gestiegen - aber "das ist auch gut, je häufiger sich die Leute testen, umso sicherer ist es". Die Nachfrage nach Schnelltests sei ebenfalls extrem hoch, berichtet Sax. Fast jeder zweite Anrufer frage inzwischen danach, auch wenn seine Apotheke inzwischen gar keine Schnelltests mehr anbietet.
Sind die Kapazitäten für Schnelltests ausreichend?
Das Testzentrum des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) in Gerolzhofen (Lkr. Schweinfurt) hat seine Öffnungszeiten inzwischen von fünf auf sieben Tage die Woche verlängert. Es gebe eher selten lange Schlangen, sagt Organisatorin Iris Frank. Das liege auch daran, dass man vorab online einen Termin buchen könne. Die BRK-Teststelle im Theater der Stadt Schweinfurt hat die Kapazitäten ebenfalls noch einmal hochgefahren.
Der Bedarf nach Schnelltests "ist mit den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen schlagartig angestiegen", heißt es im Landratsamt Würzburg auf Nachfrage. Dies führe vielerorts zu Warteschlangen. Es sei durchaus "zu beobachten, dass die Nachfrage derzeit noch das Angebot übersteigt", vor allem im städtische Bereich. Auch an der Teststelle auf der Würzburger Talavera kann es laut Landratsamt trotz Terminvereinbarung zu Warteschlangen kommen. Die Testmöglichkeiten seien bereits erhöht worden und würden weiter ausgebaut. Allein von Mittwoch auf Donnerstag wurden in Stadt und Landkreis Würzburg sechs neue Teststellen eingerichtet, die täglich rund 4500 zusätzliche Tests ermöglichen.
Ist weiterhin nur ein Schnelltest pro Woche kostenlos?
Bürgerinnen und Bürger haben laut dem Bundesgesundheitsministerium "mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen kostenlosen Antigen-Schnelltest". Ob "mindestens" bedeutet, dass tatsächlich nur ein kostenloser Test pro Woche zur Verfügung steht oder mehrere möglich sind, "darüber schneiden sich die Geister", sagt BRK-Organisatorin Iris Frank. An den Teststellen des BRK-Kreisverbandes Schweinfurt werde aber mit Sicherheit niemand weggeschickt.

Auf Nachfrage teilt die Pressestelle des Bundesgesundheitsministeriums mit: Man könne sich "auch öfters in der Woche kostenlos testen lassen, wenn Kapazitäten für Tests vorhanden sind". Aus dem Bayerischen Gesundheitsministerium heißt es, dass eine "spezifische Beschränkung hinsichtlich der Häufigkeit" von Schnelltests "nicht gegeben" ist.
Wer hat Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test?
Das gilt laut dem Bayerischen Gesundheitsministerium und dem Landratsamt Würzburg aktuell für PCR-Tests in Bayern: Wer sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann, hat Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test in den lokalen Testzentren. Diesen haben auch Infizierte, um sich freizutesten.
Beschäftigte von stationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung erhalten ebenfalls den kostenlosen Test. Für Schwangere kommt bis 31. März 2022 eine kostenlose PCR-Testung in Betracht, Stillende dürfen sich bis einschließlich 17. Dezember kostenlos testen lassen.

Wer vom Gesundheitsamt als enge Kontaktperson eingestuft wurde, hat ebenfalls Anspruch auf eine kostenlose PCR-Testung. Wer durch die Corona-Warn-App eine Warnung mit der Statusanzeige "erhöhtes Risiko" oder eine Meldung der Luca-App über ein "erhöhtes Infektionsrisiko" erhalten hat, darf sich ebenfalls kostenlos testen lassen. Gleiches gilt nach einem positiven Schnell- oder Selbsttest.
Personen, die Symptome haben, sollten sich bei ihrer Ärztin oder ihrem Arzt testen lassen. Die Kosten hierfür übernehmen die Krankenkassen. Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren haben keinen Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test, ebenso wenig wie Besucherinnen und Besucher von Pflege- oder Behinderteneinrichtungen.
Hinweis: In einer früheren Version sind bei der Frage, wer Anspruch auf kostenlose PCR-Tests hat, Fehler unterlaufen. Wir haben die Antwort aktualisiert und bitten, die Fehler zu entschuldigen.