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Würzburg: Landkreis Würzburg: Fällt morgen die Testpflicht in der Gastronomie?

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Landkreis Würzburg: Fällt morgen die Testpflicht in der Gastronomie?

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    Im Landkreis Würzburg könnte die Testpflicht in der Gastronomie am Mittwoch fallen. Im Bild das Weinrestaurant Spielberg in Randersacker.
    Im Landkreis Würzburg könnte die Testpflicht in der Gastronomie am Mittwoch fallen. Im Bild das Weinrestaurant Spielberg in Randersacker. Foto: Johannes Kiefer

    Am Dienstag liegt die 7-Tage-Inzidenz pro 100 000 Einwohner im Landkreis Würzburg laut einer Pressemitteilung des Landratsamts bei 35,1 und somit zum fünften Mal in Folge unter 50. Gemäß der Bayerischen Infektionsschutzverordnung greifen nach einem Karenztag ab Donnerstag in einigen Bereichen Lockerungen. Doch einige wichtige Entscheidungen liegen nun beim Landratsamt.

    Die Bayerische Infektionsschutzverordnung gibt in vielen sozialen Bereichen klare Öffnungs- beziehungsweise Beschränkungsregeln vor. So etwa in Schulen und im Einzelhandel. Jedoch gibt es einige weiterführende Lockerungsschritte, über die die Verwaltungsbehörden lokal entscheiden können. So etwa in der Gastronomie, in der Kultur, im Sport und im Tourismus.

    Das Landratsamt Würzburg hatte bereits am Freitag in einer Pressemitteilung bekanntgegeben, dass bei anhaltender Inzidenz unter 50 die Testpflicht in der Gastronomie, in Kulturstätten sowie im Sport entfallen soll. Eine Sprecherin des Landratsamts wollte dies gegenüber der Redaktion am Dienstagmittag telefonisch nicht erneut bestätigen und verwies auf eine Allgemeinverfügung, die am Mittwoch verkündet werden solle. Ob die Testpflicht kippt, entscheidet sich also am Mittwoch.

    Diese Lockerungen gelten ab Donnerstag im Landkreis Würzburg

    • Einzelhandel: Entsprechend der Bayerischen Infektionsschutzverordnung, darf der Einzelhandel im Landkreis Würzburg Kunden ab Donnerstag wieder ohne Termin (und weiterhin ohne Test) einlassen. Ein Hygienekonzept ist weiterhin erforderlich.
    • Außengastronomie: Das Landratsamt Würzburg gibt am Mittwoch per Allgemeinverfügung bekannt, ob die Testpflicht in der Außengastronomie kippt. Möglich ist zudem theoretisch ein Wegfall der Terminvereinbarung.
    • Schulen: In der Grundschulstufe gilt Präsenzunterricht. In allen weiteren Schulstufen gilt Präsenzunterricht, sofern der nötige Mindestabstand eingehalten werden kann. Ansonsten gilt Wechselunterricht.
    • Tagesbetreuung: Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Landkreis Würzburg dürfen ohne festen Gruppenbetrieb öffnen.
    • Kultur und Freizeit: Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, zoologische und Botanische Gärten dürfen ohne Termin und Kontaktdatenerfassung öffnen. Ein Hygienekonzept und das Tragen von FFP2-Masken ist erforderlich. Theater und Kinos dürfen mit negativem Test öffnen. Das Landratsamt informiert am Mittwoch über weitere Lockerungen.
    • Sport: Im Landkreis Würzburg ist kontaktfreier Sport mit bis zu zehn Personen erlaubt. Unter freiem Himmel können sich Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren zum kontaktfreien Sport treffen. Kontaktsport im Freien ist mit negativem Corona-Test möglich. Das Landratsamt informiert am Mittwoch über weitere Lockerungen.

    Verwirrung um Inzidenzen am Dienstag – Landratsamt korrigiert Angaben

    Am Dienstag gab es wieder einmal Verwirrungen um die gültigen Corona-Inzidenzwerte. Eine Übersicht des RKI war bis in den späten Vormittag hinein nicht erreichbar gewesen. Eine offizielle Excel-Tabelle wies für den Landkreis Würzburg eine Inzidenz von 31,4 aus, was morgens auch vom Landratsamt gemeldet wurde. Als die RKI-Übersicht Dienstagmittag wieder erreichbar war, wurde dort ein Wert von 35,1 ausgewiesen. Dieser wurde am Dienstagnachmittag in einer aktualisierten Pressemitteilung des Landratsamts gemeldet und gilt nun als offizieller Wert.

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