Wie sehr der Naturschutz den Menschen in Hettstadt am Herzen liegt, bestätigte sich bei der Bürgerversammlung im vergangenen November. Die Anmerkung eines Bürgers bezüglich der zeitlichen Abstände von Mulcharbeiten auf gemeindlichen Grünflächen stieß auf breite Zustimmung. In der jüngsten Sitzung beschäftigte sich der Gemeinderat mit der Thematik – und drohte unter Umständen mit Konsequenzen.
Gegenüber dem Gremium verdeutlichte Franz Löser nochmals seine Wortmeldung aus der Bürgerversammlung. Im Rahmen der Diskussion im Gemeinderat bestätigten sich jedoch mit der Landschaftspflege verbundene Problematiken. Nach Lösers Auffassung sollte die Gemeinde zur Regelung der Mulcharbeiten auf Wiesen, Streuobstflächen oder Flutgräben generell einen allgemein verbindlichen Beschluss fassen. Dieser sollte insbesondere auch für Landschaftspflege- und Streuobstverbände bindend sein, forderte Löser nochmals.
"Wir sind kein Kurort, in dem Grünflächen nur gut aussehen müssen. Wichtig ist uns die Natur. Zum Schutz von Insekten dürften Blühwiesen grundsätzlich fünf Jahre nicht gemulcht werden. Stattdessen werde vor allem auf von der Gemeinde verpachteten Flächen alles platt gemacht", erregte sich Löser und nannte explizit die Main-Streuobst-Bienen eG als Pächter von drei betroffenen gemeindlichen Flächen. "Da ist in der Vergangenheit vieles mehr als schlecht gelaufen", bestätigte in der Sitzung auch die Vorsitzende der Ortsgruppe des Bund Naturschutz, Marion Betz.
Kontaktaufnahme mit Main-Streuobst-Bienen eG erfolglos
Sowohl Bürgermeisterin Andrea Rothenbucher (Parteilos) als auch Bauhofleiter Christoph Müller räumten die geschilderte Problematik gegenüber dem Gemeinderat ebenfalls ein. Gleichzeitig bedauerten Bürgermeisterin und Bauhofleiter, dass schon im Vorjahr weder telefonisch noch per Mail ein Kontakt zur Main-Streuobst-Bienen eG möglich war, um die Probleme zu besprechen. Deshalb votierte das Gremium dafür, auf verschiedenen Kommunikationswegen einen nochmaligen Kontaktversuch zu unternehmen. Sollte dieser erneut keine Rückmeldung der Main-Streuobst-Bienen eG auslösen, plädierte das Gremium für eine Kündigung der Pachtverträge. Damit folgte das Gremium geschlossen einem Vorschlag von Petra Müller–März (CSU).
Hinsichtlich der monierten Pflegezeiträume für Grünflächen verwies Bürgermeisterin Andrea Rothenbucher auf die in Absprache mit Landratsamt und Unteren Naturschutzbehörde grundsätzlich festgelegte Pflegezeiten. "Dementsprechend werden hierbei die notwendigen Arbeiten vom Bauhofleiter koordiniert", verdeutlichte die Bürgermeisterin.
Gemeinde ist dankbar für die Schafbeweidung sensibler Flächen
Gleichzeitig verwies Rothenbucher am Beispiel von Hartriegel auch auf die Problematik von relativ schnell wachsenden Pflanzen. "Erwünschte lange zeitliche Abstände von Mäh- und Mulcharbeiten lassen aus einzelnen Hartriegeln aber schnell eine Hecke entstehen, die laut Unteren Naturschutzbehörde dann jedoch nicht gerodet werden dürfen", erklärte Rothenbucher. Deshalb sei die Gemeinde äußerst dankbar für die von privater Seite ermöglichte Schafbeweidung von sensiblen Flächen. Nur könne durch die begrenzte Anzahl an Tieren auch nur ein begrenzter Flächenumfang beweidet werden. Zugleich zeigte sich die Bürgermeisterin dennoch überzeugt, dass sich die Natur in Hettstadt dadurch in den letzten Jahren sehr positiv entwickelt habe.
Um eine Regelung zur Freihaltung von Flutgräben zu erzielen, regte der gemeindliche Naturschutzbeauftragte Klaus Gottschlich (UBH) dies durch den Arbeitskreis Naturschutz an. Nach Zustimmung durch den Gemeinderat wird ein entsprechendes Treffen unter Beteiligung aller relevanten Personen in den nächsten Wochen terminiert.