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Würzburg: "Massive Mobilmachung": Würzburger E-Scooter-Fahrer soll 55 Euro zahlen und kritisiert nun das Ordnungsamt

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"Massive Mobilmachung": Würzburger E-Scooter-Fahrer soll 55 Euro zahlen und kritisiert nun das Ordnungsamt

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    Knapp hinter Beginn der Fußgängerzone bei C&A am Kaiserplatz in Würzburg hatte Niedermeyer seinen Roller abgestellt. Dass er dafür nun 55 Euro bezahlen soll, sieht er nicht ein.
    Knapp hinter Beginn der Fußgängerzone bei C&A am Kaiserplatz in Würzburg hatte Niedermeyer seinen Roller abgestellt. Dass er dafür nun 55 Euro bezahlen soll, sieht er nicht ein. Foto: Thomas Obermeier

    Unzulässiges Halten in zweiter Reihe, Parken auf einer Verkehrsinsel oder Blockieren einer Feuerwehrzufahrt – all diese Vergehen kosten für Autofahrer 55 Euro laut Bußgeldkatalog. Simon Niedermeyer (24) soll ebenfalls 55 Euro zahlen, allerdings nicht für ein falsch geparktes Auto, sondern für seinen privaten E-Scooter, den er knapp innerhalb der Würzburger Fußgängerzone abgestellt hatte.

    "Das ist Geldmacherei", ärgert sich Niedermeyer im Gespräch mit der Redaktion. Seinen E-Scooter hatte er Ende Januar hinter dem Kaufhaus C&A am Kaiserplatz Ecke Bahnhofstraße geparkt – knapp schräg hinter dem Schild, das dort den Beginn der Fußgängerzone markiert. So steht es nun auch im Bußgeldbescheid, den Niedermeyer bekommen hat: "Ihnen wird vorgeworfen (...) folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben: Sie parkten im Bereich einer Fußgängerzone", heißt es darin.

    Fahrer hält 55 Euro Bußgeld für den abgestellten Roller für überzogen

    Dass er sich beim Parken offenbar verschaut habe, sieht Niedermeyer ein, wie er im Gespräch sagt. Er verstehe auch den Ärger vieler Menschen über die oftmals achtlos in den Weg gestellten Miet-Scooter in Würzburg. Aus diesem Grund habe er seinen privaten Roller extra rücksichtsvoll und platzsparend abgestellt, zudem seien Fahrräder, die mit E-Scootern vergleichbar seien, ja offenbar erlaubt vor dem Geschäft.

    Als unverhältnismäßig empfinde er die Höhe des Bußgeldes, sagt Niedermeyer. "Das ist wie, als ob ich ein Auto dort geparkt hätte." Den Scooter nutzt der Fachinformatiker, der an der Würzburger Uniklinik arbeitet, als Ersatz für sein Auto, das er verkauft habe, um die Umwelt zu schonen. Die Mobilitätswende liege ihm am Herzen und werde durch das Vorgehen gegen E-Scooter erschwert, sagt Niedermeyer und mutmaßt gezieltes Vorgehen des kommunalen Ordnungsdienstes gegen E-Scooter in Würzburg: "Die massive Mobilmachung der Stadtangestellten wirkt wie eine Jagd."

    Was ist dran an Niedermeyers Ärger? Auf Ihrer Webseite informiert die Stadt Würzburg über den Status von E-Scootern in Fußgängerzonen. "Fahrrad frei heißt nicht automatisch E-Scooter frei", heißt es dort. Für E-Scooter sei ein entsprechendes Zusatzzeichen für Fußgängerzonen eingeführt worden. "Dieses Zusatzzeichen wurde in Würzburg bisher aber noch nicht angebracht. (...) Das Fahren mit E-Scootern in der Fußgängerzone, auf Fußgängerwegen und Gehwegen in Grünanlagen ist also verboten." Doch wie steht es ums Parken?

    So erklärt die Stadt Würzburg das hohe Bußgeld gegen den E-Scooter

    Dazu Christian Weiß, Pressesprecher der Stadt Würzburg, auf Anfrage der Redaktion: "Die Fußgängerzone wird außer von Fußgängern von den unterschiedlichsten Verkehrsteilnehmern genutzt. Dies funktioniert nicht immer konfliktfrei. (...) Um hier weitere Konflikte zu vermeiden und insbesondere Fußgänger zu schützen, wurde die Fußgängerzone nicht für Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter freigegeben." Geschoben werden dürften die Elektro-Fahrzeuge dort jedoch.

    Daran durch die Einführung von Zonen für Elektrokleinfahrzeuge etwas zu ändern, plane die Stadt derzeit nicht, so Weiß. "Es gibt keine Benachteiligung von E-Scootern, aber auch keine Bevorzugung." Der Kommunale Ordnungsdienst behandele alle Verstöße gegen Verkehrsregeln gleich und sei bei Bußgeldern an den Bußgeldkatalog gebunden.

    "E-Scooter sind im Sinne der Straßenverkehrsordnung Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb", schreibt Weiß. "Analog gilt für E-Scooter in der Fußgängerzone das gleiche Bußgeld wie für Kraftfahrzeuge. Die Höhe des Bußgeldes betrug bislang 30 Euro, wurde jedoch mit Einführung des neuen Bußgeldkatalogs auf 55 Euro erhöht." Simon Niedermeyer will sich mit dem Bußgeld hingegen nicht abfinden und hat angekündigt, dagegen Widerspruch zu erheben.

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