„Eine Zwangsvollstreckung ist eine nette Drohung“, weiß Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern. „Allerdings muss diese auch begründet sein.“ Vollstreckungsbescheide sind nur dann wirksam, wenn sie von Gerichten erlassen wurden. Ihr Rat für jene, die das Schreiben erhalten: „Widerspruch einlegen!“
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