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Menschenrecht am Lebensende

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Menschenrecht am Lebensende

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    Wolfgang Putz ist ein gefragter
Referent zum Thema
Patientenrechte. Er hat beratend mitgewirkt
bei der Broschüre zur Vorsorge für
Unfall, Krankheit und Alter, die das
Bayerische Staatsministerium der
Justiz im vergangenen Jahr
heraus-gegeben hat.
    Wolfgang Putz ist ein gefragter Referent zum Thema Patientenrechte. Er hat beratend mitgewirkt bei der Broschüre zur Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter, die das Bayerische Staatsministerium der Justiz im vergangenen Jahr heraus-gegeben hat. Foto: FOTO AUMÜLLER

    UFFENHEIM (EAU) Über Menschenrechte am Ende des Lebens sprach der Münchner Rechtsanwalt Wolfgang Putz auf Einladung des Hospizvereins. Putz ist Lehrbeauftragter für Medizinrecht und Medizinethik an der medizinischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München.

    In allen Zeiten, so Putz, seien Ärzte vom Bestreben geleitet gewesen, dem Menschen Gutes zu tun. Versagte ein Organ seinen Dienst oder verlor der Mensch eine körpereigene Fähigkeit, dann unternahm man früher allenfalls einen Heilversuch. Der unumkehrbare Funktionsverlust eines lebenswichtigen Organs oder einer lebenswichtigen Fähigkeit endete jedoch immer tödlich. Wer nicht mehr atmen oder essen konnte oder wessen Nieren für immer versagten, war unheilbar und wer unheilbar war, der starb.

    Die heutige Medizin mache es möglich, unheilbar zu sein und dennoch nicht zu sterben, sagte Putz. Grundsätzlich gelte, der Mensch habe ein Recht auf Leben, aber keine Pflicht zu leben.

    Eine ärztliche Maßnahme, die besonders alte, unheilbar kranke Menschen mit künstlicher Ernährung oft jahrelang am Leben erhält, ist die PEG (Percutane, endoskopisch kontrollierte Gastrostomie), eine Magensonde. Notwendig ist dafür die Zustimmung des Patienten, der jedoch oftmals nicht mehr in der Lage ist, seine Meinung zu äußern. Wenn in dieser Situation keine Patientenverfügung vorliegt, muss ein Betreuer oder Bevollmächtigter den mutmaßlichen Willen des Patienten ermitteln, was nicht immer einfach ist.

    Daher sei es wichtig, so Putz, sich rechtzeitig zu überlegen, welche Behandlung man am Ende seines Lebens wünsche und welche Maßnahmen man ablehne. In einer Patientenverfügung könne man das festlegen.

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