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Würzburg: Missbrauch-Prozess: Für welche Strafe die  Verteidiger plädieren

Würzburg

Missbrauch-Prozess: Für welche Strafe die  Verteidiger plädieren

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    An diesem Montag soll im Prozess gegen einen wegen Missbrauchs von Kindern angeklagten Logopäden in Würzburg das Urteil fallen.
    An diesem Montag soll im Prozess gegen einen wegen Missbrauchs von Kindern angeklagten Logopäden in Würzburg das Urteil fallen. Foto: Thomas Obermeier

    Ein Urteil mit Augenmaß haben die Verteidiger des Logopäden angemahnt. Auf der Zielgeraden des seit zwölf Wochen laufenden Prozesses um den Missbrauch von sieben behinderten Kindern und dabei entstandene Kinderpornos stemmten sich die Anwälte  Jan Paulsen und Alexander Hübner am Montagvormittag gegen die Erwartung eines Urteils nahe der Höchststrafe von 15 Jahren.

    Knapp zehn Jahre Haft angemessen?

    Die Verteidiger halten neun Jahre und acht Monate Haft für tat- und schuldangemessen. Das sei hart genug für den 38-jährigen Angeklagten, der im letzten Wort endlich Worte des Bedauerns für die Opfer fand. Er hatte die Taten in dem weitgehend nichtöffentlich geführten Prozess "unter Tränen" gestanden, berichtet Gerichtssprecher Rainer Volkert. Die Staatsanwältin und die Opferanwälte hatten 13 Jahre und neun Monate Haft beantragt - sowie ein lebenslanges Berufsverbot. 

    In nichtöffentlicher Sitzung wandte sich der Angeklagte dann direkt an drei im Sitzungssaal anwesende Eltern: "Ich habe mich bisher nicht entschuldigt, weil es für mein Verhalten keine Entschuldigung gibt", erklärte der Logopäde laut Gerichtssprecher Rainer Volkert. Und er sei sich bewusst, dass er "unglaublich viel Leid" über die Familien der sieben Buben gebracht habe.

    Die Elten verließen nach dem Schlusswort des Angeklagten erkennbar betroffen den Sitzungssaal. Sie wollten sich nicht dazu äußern. 

    Urteil noch an diesem Nachmittag

    Das Urteil soll an diesem Nachmittag fallen, kündigte der Vorsitzende Richter Michael Schaller an. Dabei geht es auch um die Frage, ob das Gericht das Risiko der Wiederholungsgefahr nach dem Ende der Haftstrafe für den Verurteilten für so gering hält wie der psychiatrische Gutachter, der im Prozess ausgesagt hatte. Dann wäre eine Sicherungsverwahrung unwahrscheinlich, die de facto "lebenslänglich" für den 38-jährigen Logopäden bedeuten könnte.

    Lebenslanges Berufsverbot?

    Umstritten war zuletzt auch die Forderung, dem 38-Jährigen die Chance zu verwehren, jemals wieder als Logopäde tätig werden zu dürfen, auch nicht für Erwachsene. Das Vertrauen in sein Fachwissen und seine berufliche Tätigkeit hatte der Täter genutzt, um an seine Opfer zu gelangen. Dem Berufsverbot widersprachen seine Verteidiger in ihrem Plädoyer heftig. Sie wollen das Berufsverbot allenfalls auf Kinder beschränken. 

    Zwischen 2012 und 2019 soll sich der Logopäde immer wieder an Buben in zwei Kindertagesstätten und in seiner Praxis vergangen haben. Die Beschäftigten der Kindertagesstätten haben nach Erkenntnissen der Ermittler von den Taten nichts bemerkt, genauso wenig wie der Mann des Angeklagten.

    Die Buben waren zum Tatzeitpunkt zwischen zwei und sechs Jahre alt. Der 38-jährige Logopäde soll gezielt Kinder mit einer schweren Sprechbehinderung missbraucht haben, bei denen nicht zu erwarten war, dass sie sich Betreuern oder Eltern anvertrauen können.

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