Vor drei Jahren wurde der Parkraum in der Würzburger Innenstadt vom Stadtrat neu geordnet und die Parkgebühren zuletzt angehoben. Jetzt steht die nächste Erhöhung vor der Tür: Der Aufsichtsrat der Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (WVV) hat im Dezember eine Preissteigerung in vielen Parkhäusern der Stadtverkehrs-GmbH (SVG) zum 1. Juli 2025 beschlossen. Die Entscheidung muss vom Stadtrat noch diskutiert und bestätigt werden.
Hintergrund seien die gestiegenen Betriebskosten, berichtete SVG-Geschäftsführer Christian Rauch kürzlich im Ausschuss für Planung, Umwelt und Mobilität (Puma). Das habe unter anderem mit der regelmäßigen Beseitigung illegaler Graffitis sowie "Vandalismus und unberechtigten Aufenthalten" zu tun. Die SVG muss mittlerweile einen Sicherheitsdienst bezahlen, der die Parkhäuser nachts kontrolliert und Hausverbote ausspricht.
Drei Parkhäuser sind von der Erhöhung ausgenommen
Beschlossen wurde vom WVV-Aufsichtsrat eine "moderate Erhöhung" der Tarife in den SVG-Parkhäusern. Ausgenommen sind die Marktgarage, das erst im letzten Jahr neu eröffnete Parkhaus am Hauptbahnhof und das Parkdeck am Alten Hafen. Was "moderat" bedeutet, ist bisher nicht bekannt: "Genaue Zahlen gibt es noch nicht", antwortete die WVV-Pressestelle auf eine Anfrage der Redaktion. Das seit Juni 2022 geltende Parkraum-Konzept sieht bisher vor, dass die Tarife in den Parkhäusern günstiger sind als an der Oberfläche, um den Parksuchverkehr in der Innenstadt zu reduzieren.

Eine erste Stellungnahme zu den Plänen des WVV-Aufsichtsrats gibt es bereits: "Eine Erhöhung ist meiner Meinung nach ein Fehler, weil wir dadurch unsere Innenstadt weiter unter Druck setzen", sagte der CSU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Roth im Puma. Seine Fraktion hatte beantragt, in den Parkhäusern an Stelle der Abrechnung pro Stunde eine 30-Minuten-Taktung einzuführen. Das würde aus Sicht des SVG-Geschäftsführer allerdings zu Umsatzrückgängen im "hohen sechsstelligen oder niedrigen siebenstelligen Bereich" führen. Diese Verluste müssten laut Rauch durch eine zusätzliche Erhöhung der Parkgebühren kompensiert werden.