Was am Tag, als Sabine B. verschwand, passiert ist, versucht das Landgericht Würzburg seit 19 Verhandlungstagen herauszufinden. Ein heute 48 Jahre alter Mann aus dem Landkreis Main-Spessart muss sich seit September wegen Mordes verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, das 13-jährige Mädchen im Dezember 1993 auf einem Reiterhof in Wiesenfeld vergewaltigt und getötet zu haben. An diesem Dienstag sagte der jüngere Bruder des Angeklagten aus.
Er habe Sabine B. an jenem Tag in der Werkstatt des Hofes gesehen, sagt er im Zeugenstand. Sie habe weiße Lederhandschuhe seines Bruders getragen und erzählt, dass sie diesem beim "Rumräumen von Reifen" geholfen habe. "Und das fällt Ihnen jetzt ein?", fragt Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach erstaunt. In den Akten stehe dazu nichts. "Das wusste ich die ganze Zeit. Es hat nie jemand danach gefragt", antwortet der Zeuge, damals zwölf Jahre alt.
Bruder des Angeklagten: "Keine tiefsinnigen Gespräche"
Nach drängenden Fragen des Oberstaatsanwalts und des Vorsitzenden Richters Thomas Schuster zu diesem neuen Aspekt in dem Verfahren, ist sich der Bruder am Ende der Vernehmung nicht mehr sicher, ob diese Begegnung tatsächlich am Tag der Tat stattgefunden hatte.
"Er könnte mir nicht in die Augen schauen, wenn er es war", sagt der Zeuge über seinen angeklagten Bruder. Einmal habe dieser ihm gegenüber bestritten, etwas mit dem Fall zu tun zu haben. Viel mehr sei darüber unter den Geschwistern nicht gesprochen worden. "Wir haben keine tiefsinnigen Gespräche."

Ähnlich kurz ist offenbar auch der Austausch des Angeklagten mit einer seiner Partnerinnen verlaufen. Die frühere Freundin sagt im Zeugenstand: "Ich wusste, dass da dieser Mord in Wiesenfeld war. Am Anfang wusste ich nicht, dass er damit in Verbindung steht." Im Sommer 1998 habe die Kriminalpolizei ihren damaligen Freund in Handschellen abgeführt. Am selben Abend sei er wieder freigekommen. Sie habe ihn gefragt, ob er etwas damit zu tun habe, schildert die Zeugin. "Nein", habe er geantwortet. Mehr sei darüber nicht gesprochen worden.
Laut dem Vorsitzenden Richter ist diese Festnahme fünf Jahre nach Sabines Tod nicht in den Akten vermerkt.
Angeklagter äußerte sich nicht-öffentlich zu seinem Lebenslauf
Weil der Angeklagte zur Tatzeit noch Jugendlicher war, wird die Verhandlung am Landgericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Nur Vertreter von fünf Medienhäusern können zur Berichterstattung teilnehmen. Bei der Einlassung des Angeklagten zu seinen persönlichen Lebensverhältnissen war jedoch keine Presse zugelassen. Nach Auskunft von Gerichtssprecherin Martina Pfister-Luz schilderte der 48-Jährige seinen Werdegang. Zu den Tatvorwürfen habe er sich nicht geäußert. Er werde seinem Verteidiger zufolge dazu auch keine Angaben machen, teilte Pfister-Luz mit.
Der Prozess wird am Donnerstag, 28. November, fortgesetzt.