Es gibt Unsicherheiten bei so manchen Kandidaten für die Kirchenverwaltungswahl in den katholischen Pfarreien der Diözese Würzburg an diesem Sonntag, 18. November. Denn auf Nachfrage dieser Redaktion hat die Rechtsabteilung des Bischöflichen Ordinariats mitgeteilt, dass diese Vorgabe in jedem Fall erfüllt werden muss: „Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens fünf Wahlberechtigten, unter gleichzeitiger Angabe von Alter und Anschrift, mit Vor- und Zunamen, unterzeichnet sein.“ So steht es in Paragraf 3 Absatz 2 der Wahlordnung für die Kirchenverwaltungen der gemeindlichen kirchlichen Steuerverbände in den bayerischen (Erz-)Diözesen, kurz GStVWO.
WÜRZBURG