Für private Kunden war es eine schlechte Nachricht. Mitte Juni entschied der Bundesgerichtshof, dass Banken für das Ein- und Auszahlen am Schalter extra Gebühren kassieren dürfen. Wer also sein Erspartes zur Bank bringt oder Geld abhebt, darf sich über Bearbeitungskosten am Schalter nicht beschweren. Einzige Bedingung: Die Gebühr darf nur so hoch sein, wie die durch den Service tatsächlich entstandenen Kosten. Unklar war jedoch, ob für Vereine die gleichen Regeln gelten wie für Privatpersonen. Darf die Bank vom Sportverein, der für sein Sommerfest Wechselgeld braucht, also auch Gebühren verlangen? Die Antwort ist grundsätzlich ja, aber die Bank muss es nicht. Die Kosten für Vereine legt jedes Geldinstitut eigenständig fest.
Würzburg/Schweinfurt