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Würzburg: Nach Eilantrag aus Würzburg: VGH kippt Testpflicht für Pflegekräfte

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Nach Eilantrag aus Würzburg: VGH kippt Testpflicht für Pflegekräfte

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    Andrea Wolf, Pflegedienstleiterin im Seniorenzentrum Estenfeld, hat vor dem VGH erfolgreich gegen die Testpflicht für bayerischen Pflegekräfte und Alten- und Pflegeheimen geklagt. 
    Andrea Wolf, Pflegedienstleiterin im Seniorenzentrum Estenfeld, hat vor dem VGH erfolgreich gegen die Testpflicht für bayerischen Pflegekräfte und Alten- und Pflegeheimen geklagt.  Foto: Thomas Obermeier

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat am Dienstag in einer Eilentscheidung die Testpflicht für Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen außer Kraft gesetzt. Er folgt damit einem Antrag der Pflegedienstleiterin im Seniorenzentrum Estenfeld (Lkr. Würzburg), Andrea Wolf. Der VGH stärkt damit die Eigenverantwortung der Heime. Die Testpflicht für Besucher der Einrichtungen gilt allerdings weiterhin. Den entsprechenden Antrag eines Angehörigen lehnte der VGH ab, wie die Pressestelle des Gerichts auf Anfrage mitteilt.

    Nach der geltenden Infektionsschutzverordnung waren Pflegekräfte in Bayern bislang verpflichtet, sich mindestens drei Mal in der Woche testen zu lassen, mindestens einmal davon mittels eines PCR-Tests. Die Estenfelder Pflegedienstleiterin Andrea Wolf, selbst bereits gegen Corona geimpft, hatte argumentiert, dass die allermeisten Heimbewohner inzwischen ihre Impfung erhalten haben und damit die Gefahr eines großen Corona-Ausbruchs gebannt sei. Die Tests, die auch zu gesundheitlichen Beschwerden der Mitarbeiter führten, seien deshalb unverhältnismäßig.

    Das Gericht folgte ihrer Begründung - allerdings nur zum Teil. Die Testpflicht setze den generellen Verdacht voraus, dass Pflegekräfte ansteckend seien, und sei damit unbegründet, heißt es dort. Wolfs Anwalt Alexander Lang hatte ebenfalls argumentiert, dass es für die bayerische Testpflicht keine ausreichende Rechtsgrundlage im Bundesinfektionsschutzgesetz gebe.

    Keine Unterscheidung zwischen Geimpften und Umgeimpften

    Keinen Unterschied macht das Gericht bei seiner Bewertung der Testpflicht zwischen Geimpften und Ungeimpften. Denn es gebe, so der VGH, noch immer auch ungeimpfte Bewohner und Pflegekräfte. Außerdem würden derzeit noch keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Wirksamkeit der Impfung im Hinblick auf das gesamte Infektionsgeschehen vorliegen. Der Antrag eines Angehörigen, dessen Mutter im Seniorenzentrum Eibelstadt (Lkr. Würzburg) wohnt, wurde deshalb abgelehnt.

    "Wenn die Impfungen weiter vorangehen, wird der Gesetzgeber eine andere Regelung finden."

    Alexander Lang, Rechtsanwalt

    Wie der Würzburger Anwalt Alexander Lang ausführt, habe das Gericht bei seiner Entscheidung das Schutzinteresse der Allgemeinheit höher bewertet als den Einzelfall. Dennoch sei er zuversichtlich, dass es bald auch für Heimbesucher zu Lockerungen kommen kann. "Wenn die Impfungen weiter vorangehen, wird der Gesetzgeber eine andere Regelung finden", so Lang am Dienstag.

    Dem Gesetzgeber stehe es nun frei, eine rechtssichere Nachfolgeregelung zu treffen, sagt VGH-Sprecher Jörg Singer. Bis dahin liege es im Ermessen des jeweiligen Heim-Betreibers, inwieweit er seine Mitarbeiter zu regelmäßigen Tests verpflichtet.

    Eva von Vietinghoff-Scheel, die Geschäftsführerin der Senioreneinrichtungen des Landkreises Würzburg, zu denen auch die Seniorenzentren in Estenfeld und Eibelstadt gehören, hatte den Eilantrag der Pflegedienstleiterin begrüßt und auf mehr Eigenverantwortung gepocht. Sie sieht sich durch die VGH-Entscheidung bestätigt.

    Trotzdem will man in den Pflegeheimen des Landkreises auch weiterhin nicht auf Corona-Test verzichten. "Wir legen den Mitarbeitern nahe, einmal in der Woche einen PCR-Test zu machen", so von Vietinghoff-Scheel. Außerdem hoffe sie auf die Selbsttests, die wesentlich angenehmer und praktikabler anzuwenden seien als die bisherigen Schnelltest. "Wir werden eine größere Menge dieser Selbsttests beschaffen und sie sowohl Mitarbeitern als auch Besuchern zur Verfügung stellen", sagt die Geschäftsführerin.

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