Mit den zivilrechtlichen Folgen eines schweren Verkehrsunfalls zwischen einem Pedelec-Fahrer und einem Auto im Gewerbegebiet Würzburg-Ost musste sich kürzlich das Würzburger Landgericht beschäftigen. Durch sein Urteil hat die 1. Zivilkammer zwei Dinge klargestellt: Autofahrerinnen und -fahrer müssen bei der Ausfahrt aus Grundstücken grundsätzlich auf andere Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen, und Radfahrerinnen und Radfahrer dürfen einen Radweg oder einen für den Radverkehr freigegebenen Gehweg nicht in falscher Fahrtrichtung benutzen.
Würzburg