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Würzburg: Nach Strafbefehl gegen Stefan Lurz: An diese Bewährungsauflagen muss er sich halten

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Nach Strafbefehl gegen Stefan Lurz: An diese Bewährungsauflagen muss er sich halten

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    Ob Stefan Lurz je wieder als Schwimmtrainer arbeiten wird? Wenn der Strafbefehl gegen ihn rechtskräftig wird, will der Deutsche Schwimmverband (DSV) Akteneinsicht nehmen und entscheiden.
    Ob Stefan Lurz je wieder als Schwimmtrainer arbeiten wird? Wenn der Strafbefehl gegen ihn rechtskräftig wird, will der Deutsche Schwimmverband (DSV) Akteneinsicht nehmen und entscheiden. Foto: Thomas Obermeier

    Das Amtsgericht Würzburg hat jetzt bestätigt: Die zuständige Richterin hat gegen Schwimmtrainer Stefan Lurz, 44, am 27. Januar einen Strafbefehl "wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen" in zwei Fällen verhängt. Darin wird Lurz zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten zur Bewährung verurteilt, schreibt Pressesprecher Rainer Beckmann.

    Die Mitteilung bestätigt einen vorangegangenen Bericht dieser Redaktion. Beckmann präzisiert: "Die Taten aus den Jahren 2011/12 betreffen eine Geschädigte." Die Bewährungszeit betrage drei Jahre. "Dem Verurteilten wurde auferlegt, eine Zahlung von 1500 Euro zugunsten des Weißen Rings zu zahlen."

    Lurz darf während der Bewährungszeit nicht als Schwimmlehrer arbeiten

    Stefan Lurz wurde ferner die Weisung erteilt, während der Bewährungszeit eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit als Schwimmlehrer oder Ähnliches zu unterlassen. Außerdem soll er prüfen lassen, ob eine Sexualtherapie erforderlich sei, heißt es in der Mitteilung des Amtsgerichts.

    Im Februar 2021 hatten mehrere Schwimmerinnen Stefan Lurz sexuelle Übergriffe vorgeworfen. Die Vorgänge lagen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits länger zurück. Am Ende der fast einjährigen Ermittlungen hat Lurz die Vorwürfe, die eine Schwimmerin gegen ihn erhoben hatte, zugegeben und sich entschuldigt. Weitere Fälle waren nicht beweisbar oder schon verjährt.

    Deutscher Schwimmverband will Akteneinsicht nehmen

    Der Fall hat auch für die berufliche Zukunft von Lurz als Schwimmtrainer Konsequenzen, wie Wolfgang Rupieper bestätigt. Der für juristische Belange zuständige Vizepräsident des Deutschen Schwimmverbandes (DSV) bestätigte am Mittwoch: Wer als Übungsleiter im Sport mit Kindern und Jugendlichen beruflich zu tun hat, muss dafür ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Finden sich dort Einträge über Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, ist eine Beschäftigung nicht möglich.

    Konkret sagte der Vizepräsident: Nach Bekanntwerden der Vorwürfe sei Lurz die Lizenz am 9. März 2021 vorläufig entzogen worden, "so dass er in Deutschland zunächst nicht mehr trainieren darf". Nun müsse der Verband Akteneinsicht in Würzburg nehmen. Einerseits, um zu entscheiden, ob die Lizenz für einen gewissen Zeitraum oder lebenslänglich entzogen wird. Andererseits, um zu prüfen, "ob von unseren Verantwortlichen die richtigen Maßnahmen getroffen wurden".

    Der Fall hat auch Folgen für den gefeuerten Sportdirektor

    Dies zielt auch auf den laufenden Prozess am Landgericht Kassel zwischen dem Verband und seinem früheren Sportdirektor Thomas Kurschilgen. Der war nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen Lurz gefeuert worden. Kurschilgen sei im Umgang mit dem Fall seiner Pflicht zur Aufklärung nicht nachgekommen, sagte der DSV. Kurschilgen bestreitet Pflichtverletzungen im Umgang mit dem Fall Lurz und führte dafür Schriftwechsel als Belege an.

    Stefan Lurz und der Staatsanwalt haben nun zwei Wochen Zeit, gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen.

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