Mit Strafdekret von Würzburgs Bischof Franz Jung wurde Diakon Reinhold Glaser aus Mömbris (Lkr. Aschaffenburg) suspendiert. Der Grund: Er hat sich nicht an Seelsorge-Vorgaben gehalten. Diese Nachricht sorgte vor gut einer Woche für Aufregung. In zahlreichen Kommentaren wurde Kritik laut. Das sei "absurd", hieß es dort.
Von "einer Flut" an Reaktionen berichtet Glaser. "Aus ganz Deutschland" hätten ihn Anrufe erreicht. "Ich habe viele Geschichten von Problemen in anderen Gemeinden gehört", sagt der 68-Jährige, der seit dem 18. Januar die mit seiner Weihe verbundenen Vollmachten und Dienste nicht mehr ausüben darf. Zuvor war er als Diakon im Zivilberuf in den Pfarreiengemeinschaften "Mittlerer Kahlgrund, Mömbris" und "Christus Immanuel, Krombach" eingesetzt.
Taufen, Beerdigungen, Trauungen auch zu anderen Uhrzeiten als festgelegt worden war
"Diakon Glaser hat sich wiederholt nicht an Absprachen bezüglich pastoraler Angebote gehalten, die im Pastoralteam mehrheitlich mitgetragen wurden", antwortet Bistumssprecher Bernhard Schweßinger auf Nachfrage. "Das hat eine weitere Zusammenarbeit im Pastoralteam unmöglich gemacht."
Er gehe auf Menschen zu, sagt der pensionierte Polizeibeamte Glaser, der früher Bürgermeister von Mömbris war. Deshalb habe er auf Wunsch von Gläubigen Kinder getauft, Tote beerdigt, Paare getraut – auch mal zu anderen Uhrzeiten als vom Teampfarrer des Pastoralen Raums Kahlgrund festgelegt. Diese starren Termine hätten nicht ins Leben der Menschen gepasst oder von ihnen eingerichtet werden können, erzählt Glaser. Für sein "den Menschen zugewandtes" Verhalten werde er nun hart bestraft. Er soll sich beugen. "Ich werde mich wehren", gibt sich der Diakon kämpferisch.

Es gab Versuche, den Konflikt zu lösen. Das Bistum habe einen Mediator eingesetzt, sagt Schweßinger. "Mehrfache Bemühungen", zuletzt auch durch Generalvikar Jürgen Vorndran, seien gescheitert. "Derzeit begleiten zwei Vertreter der AG Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung und die Abteilung Pastorale Entwicklung die Erarbeitung von Perspektiven und Zielen für den Pastoralen Raum Kahlgrund."
Bistum: Teamarbeit im Kahlgrund war in der Corona-Zeit nur sehr begrenzt möglich
Hätte der Konflikt vermieden werden können, etwa indem Seelsorge-Vorgaben in den Gremien mit den ehrenamtlich Engagierten diskutiert und abgestimmt werden? Das Bistum bestätigt dies mit den Worten, dass es in den Pastoralen Räumen auf Teamarbeit setzt. Im Kahlgrund lief diese wohl nicht rund. "Im konkreten Fall war in Zeiten der Corona-Vorgaben die Zusammenarbeit des Pastoralteams mit den ehrenamtlichen Gremien nur sehr begrenzt möglich, teils gab es Probleme mit Absprachen", beschreibt Schweßinger die Situation. "Hinzu kam eine personelle Unterbesetzung im Pastoralen Raum."

Generell seien die Pastoralen Räume noch im Aufbau und würden, je nach personellen Ressourcen, nach Lösungen vor Ort suchen. Etwa bei den Richtlinien für Beerdigungen und Taufen. Von Seiten der Diözese ist laut Schweßinger eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die Pastorale Standards entwirft. "Danach wird eine Phase des Abgleichs mit den einzelnen Pastoralen Räumen folgen."
Bistum: Jubiläumsfeiern hängen von der personellen Besetzung ab
Glaser sagt, es gehe an den Bedürfnissen der Menschen vorbei, dass es zum Beispiel grundsätzlich keine gesonderten Gottesdienste mehr für Ehejubiläen und Requien zu Beerdigungen gebe. Auch eine Feier durch einen auswärtigen befreundeten Priester werde vom Teampfarrer abgelehnt, so Glaser.
Die Jubiläumsfeier hänge von der personellen Besetzung und den jeweiligen Möglichkeiten ab, erklärt Bernhard Schweßinger. Sie könnte auch in die sonntägliche Feier der Gemeinde eingebunden werden, schlägt das Bistum vor.
Eine Alternative könnten die Festgottesdienste mit Bischof und Weihbischof sein, zu denen die Ehejubilare in den Tagen vor Kiliani in den Würzburger Dom eingeladen werden, meint das Bistum dazu. "Die große Beteiligung von Ehejubilaren unterstreicht die Akzeptanz dieses Angebots." Gerade für ältere Paare ist dieses Angebot oft nicht möglich, sagt dagegen Reinhold Glaser.
Diakon Glaser darf auch nicht mehr seine Rechte als Pfarrgemeinderat wahrnehmen
Der suspendierte Diakon ist auch darüber aufgebracht, dass der Bischof ihm verboten hat, an den Sitzungen des Pfarrgemeinderats Mittlerer Kahlgrund teilzunehmen. Dabei ist er gewähltes Mitglied. Gegen das Verbot will er sich mit seinem Anwalt wehren.
Nachgefragt beim Bistum heißt es, dass der kirchenrechtliche Ansatzpunkt für das Verbot Canon 1333 des Codex des kanonischen Rechtes sei. Die Suspension könne "die Ausübung aller oder einiger der mit einem Amt verbundenen Rechte oder Aufgaben verbieten".

Was bleibt dem suspendierten Diakon? Ungute Erinnerungen, etwa an das erste Disziplinargespräch am 22. Februar 2022, zu dem ihn der stellvertretende Generalvikar und Offizial Stefan Rambacher und Personalchef Robert Hambitzer nach Würzburg zitiert hatten. Damals erhielt er die erste Dienstuntersagung. Konkrete Gründe seien ihm zwar nie genannt worden, "aber es ging eine Beerdigung voraus, die ich zu der Wunschzeit der Angehörigen durchgeführt habe", sagt Glaser. Der Diakon spricht von einem Verhalten "von oben herab" und sehr unfreundlich im Umgangston.
Diakon Glaser hatte bereits für Februar einen Gottesdienst zugesagt
Glaser erwähnt auch die danach erteilte Einzelerlaubnis für eine Beerdigung durch den Generalvikar: weil die Witwe darauf bestanden habe, dass der Diakon ihren Mann bestattet. Eine weitere Einzelerlaubnis habe er für eine Trauung erhalten – nachdem der Bräutigam sich direkt an Vorndran gewendet habe. Die Unterstützung für ihn sei generell groß.

Im Oktober habe er erneut eine Dienstuntersagung erhalten, weil er sich über das im Februar ausgesprochene Verbot hinwegsetzte. Er wollte es eigentlich wieder tun, denn Anfang Februar hatte er bereits einen Gottesdienst zugesagt. Nach Beratung durch seinen Anwalt wird er den Ausgang des Rechtsstreites jedoch abwarten.
Wie wird man ständiger Diakon und was sind die Voraussetzungen und die Aufgaben?Diakon werden können Menschen, die laut Diözese Würzburg unter anderem fähig sind, auf Menschen in ihren Nöten zuzugehen, wer loyal zur Kirche steht und bereit ist, in der Kirche Verantwortung zu übernehmen. Eine weitere Voraussetzung ist die Bereitschaft zur Zusammenarbeit und die Bewährung in Familie, Beruf und Gemeinde.Bewerbungen sind bis zum 50. Lebensjahr möglich. Es gibt Diakone in Verbindung mit und in einem Zivilberuf oder im Hauptberuf.Die Ausbildung dauert im Normalfall vier bis fünf Jahre und erfolgt berufsbegleitend. Sie umfasst drei Elemente: Theologie, Pastoral und Spiritualität.Zu den Aufgaben eines Diakons zählt die Verkündung des Wort Gottes, etwa in Predigten und Glaubensgesprächen sowie der Dienst in der Liturgie (Krankenkommunion, Sterbebegleitung, Begräbnis).Quelle: Bistum Würzburg