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Sommerhausen: Nach tragischem Glatteisunfall mit Schwerverletzter in Sommerhausen: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Sommerhausen

Nach tragischem Glatteisunfall mit Schwerverletzter in Sommerhausen: Die wichtigsten Fragen und Antworten

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    Am Morgen des 15. Januars rammte ein Linienbus das Ochsenfurter Tor in Sommerhausen. Eine Frau wurde schwer verletzt, sechs weitere Personen leicht.
    Am Morgen des 15. Januars rammte ein Linienbus das Ochsenfurter Tor in Sommerhausen. Eine Frau wurde schwer verletzt, sechs weitere Personen leicht. Foto: Pascal Hoefig/News5

    Eine Woche ist es her, dass ein lauter Rums in den frühen Morgenstunden des 15. Januars die Anwohner des Sommerhäuser Altorts aus ihren Betten riss. Kurz vor 5 Uhr morgens war ein Linienbus, der von Ochsenfurt nach Würzburg unterwegs war, ans Ochsenfurter Tor in Sommerhausen gekracht. Grund war vermutlich die spiegelglatte Fahrbahn vor dem Torbogen, in der ganzen Region häuften sich an diesem Morgen die Unfälle aufgrund des Wetters. Bei dem Unfall wurde eine Frau schwer verletzt, sechs weitere Personen leicht. Die wichtigsten Fragen und Antworten: 

    Wie geht es den Verletzten mittlerweile?

    Die Frau, die nachPolizeiangaben kurzzeitig in Lebensgefahr schwebte, "konnte noch am gleichen Tag wieder stabilisiert werden", teilt die Polizei mit". Mittlerweile habe sie wieder aus der Klinik entlassen werden können und werde ambulant weiterbehandelt. Die Leichtverletzten konnten vor Ort versorgt werden oder noch am Tag des Unfalls das Krankenhaus verlassen.

    War die Fahrbahn gestreut?

    Nein. Laut Aussage des Sommerhäuser Bürgermeisters Wilfried Saak streut der örtliche Bauhof erst ab circa 6 Uhr die Straßen. So sei es auch am Morgen des 15. Januars gewesen. 

    Gab es eine Glatteis-Warnung?

    Ja, die gab es. Diese Redaktion hat beim Deutschen Wetterdienst nachgefragt. Laut einem Sprecher gab es eine "markante Glatteiswarnung". Markant bezeichnet in diesem Fall die Einstufung als Gefahr der Stufe 2 (es gibt vier). Die Warnung vor gefrierendem Regen wurde für den Landkreis Würzburg am Mittag des 14. Januar, also am Tag vor dem Unfall, ausgegeben – für den Zeitraum von 14. Januar, 18 Uhr, bis 15. Januar, 10 Uhr. Später wurde die Warnung um weitere zwei Stunden bis 12 Uhr verlängert. 

    Die Mauer und Teile des Torbogens wurden bei dem Unfall beschädigt.
    Die Mauer und Teile des Torbogens wurden bei dem Unfall beschädigt. Foto: Lara Meißner

    Wann müssen Gemeinden überhaupt streuen?

    Von einem Sprecher des ADAC heißt es dazu: "Durch den Winterdienst sollen der Verkehrsfluss und vor allem die Verkehrssicherheit so weit wie möglich aufrechterhalten werden. Sobald Schnee und Glatteis den Straßenverkehr beeinträchtigen, müssen die Gemeinden tätig werden. Sie muss innerorts an wichtigen Kreuzungen und Durchgangsstraßen sowie Fußgängerwege räumen und streuen. Ein Anspruch darauf, dass alle Straßen und Wege immer geräumt und gestreut sind, besteht jedoch nicht." Auf seiner Homepage erläutert der ADAC weiter: Zwischen 6.30 und 8 Uhr sollte vor allem an besonders gefährlichen Stellen geräumt und gestreut sein.

    Und wie ist es außerorts geregelt?

    Auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bauen und Verkehr heißt es: "Auf den überdurchschnittlich hoch belasteten Bundes- und Staatsstraßen ist die Befahrbarkeit der Straße von ganz besonderer Bedeutung. Hier wird der Winterdienst rund um die Uhr durchgeführt." 

    Hätte die APG den Bus ausfallen lassen müssen?

    Der Bus, der den Unfall im Sommerhausen hatte, fuhr im Auftrag der APG, der Allgemeinen Personennahverkehrs GmbH. Die APG hat die ÖPNV-Verantwortung für den Landkreis Würzburg. Der APG-Betriebsleiter Dominik Stiller sagt: "Der Ablauf ist bei uns so: Die Fahrer der Busunternehmen stufen ein, ob sie die Strecke fahren können. Wenn sie der Meinung sind, dass es nicht geht, sagen sie Bescheid – dann entfällt die Fahrt."

    Ist also automatisch der Fahrer schuld? 

    So einfach ist es nicht. Zwar trage laut ADAC-Sprecher "straßenverkehrsrechtlich der Fahrer eines Kraftfahrzeugs die Verantwortung, den Witterungsbedingungen angepasst zu fahren." Das heißt: Bei Glatteis müsse er unter Umständen langsamer fahren, im Extremfall Fahrten auch ganz sein lassen. Die genauen Details des Unfalls, so die Polizei, müssten in so einem Fall aber von einem Gutachter geklärt werden.

    Welche Fragen muss also jetzt der Gutachter klären?

    Laut Polizei stehen unter anderem die Fragen im Raum, inwiefern der Bus fahrtauglich war, wie sich der Fahrer verhalten hat, aber auch, ob der Wechsel von Asphalt auf Pflastersteine kurz vor dem Unfallstelle eine Rolle gespielt haben könnte. Auch, ob seitens der Gemeinde eine Verfehlung vorliegt, wird untersucht. Ermittelt werde in so einem Fall stets in alle Richtung – und zwar wegen fahrlässiger Körperverletzung.

    Was sagt das private Busunternehmen, deren Bus im Auftrag der APG fuhr, dazu? 

    Der Geschäftsführer des Unternehmens war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

    Wie steht es um den denkmalgeschützten Torbogen, gegen den der Bus gefahren ist?

    Seitens der unteren Denkmalschutzbehörde am Landratsamt Würzburg heißt es: Der Markt Sommerhausen habe bereits alle notwendigen Schritte in die Wege geleitet. Es sei ein Sachverständiger vor Ort gewesen und habe die Schäden begutachtet. Bevor diese behoben werden, müsse die Gemeinde Sommerhausen die Maßnahmen mit der unteren Denkmalschutzbehörde abstimmen.  

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