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Würzburg: Nach Urteil aus München: Am Würzburger Ämterhochhaus wird sich auch weiterhin nichts tun

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Nach Urteil aus München: Am Würzburger Ämterhochhaus wird sich auch weiterhin nichts tun

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    Das sogenannte Ämterhochhaus in der Augustinerstraße 9 ist baufällig. Es soll abgerissen und zusammen mit der bereits verschwundenen Nummer 11 wieder neu gebaut werden.
    Das sogenannte Ämterhochhaus in der Augustinerstraße 9 ist baufällig. Es soll abgerissen und zusammen mit der bereits verschwundenen Nummer 11 wieder neu gebaut werden. Foto: Thomas Obermeier

    In der scheinbar unendlichen Geschichte um das frühere städtische Ämterhochhaus in der Augustinerstraße 9 scheint ein neues Kapitel aufgeschlagen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in München hat jetzt Klagen gegen den im Herbst 2019 vom Stadtrat beschlossenen vorhabenbezogenen Bebauungsplan statt gegeben. Und zwar nicht aus inhaltlichen, sondern aus formalen Gründen, wie Andreas Spiegel, Pressesprecher des obersten Bayerischen Verwaltungsgerichtes, mitteilte.

    Insgesamt gab es beim BayVGH zwei Nachbarklagen, die gleichlautend entschieden wurden. In beiden Beschlüssen heißt es, dass die aktuelle Fassung des Bebauungsplans für das Hochhaus-Areal unwirksam sei – offenbar deshalb, weil die dem Gericht von der Stadt vorgelegten Planunterlagen nicht in rechtlich einwandfreier Weise ausgefertigt waren. 

    Laut Gericht entspricht der Bebauungsplan nicht der Gemeindeordnung

    Das Gericht, das sich in seiner Entscheidung auf die bayerische Gemeindeordnung bezieht, bemängelt, dass die einzelnen Bestandteile weder jeweils einzeln ausgefertigt noch – falls dies nicht geschehen ist – fest miteinander verbunden waren. Laut Spiegel könne dies zum Beispiel durch Siegel oder Siegelschnur oder eine sogenannte  "Gedankenschnur" geschehen, aus der die Zusammengehörigkeit einzelner Bestandteile hinreichend erkennbar sei. Nach der Auffassung des Gerichtes entspreche der Bebauungsplan jedoch keiner dieser Anforderungen, so der Pressesprecher.

    Die Außenansicht des geplanten Hans-Löffler- Hauses und des Nebengebäudes in der Augustinerstraße 9 und 11.
    Die Außenansicht des geplanten Hans-Löffler- Hauses und des Nebengebäudes in der Augustinerstraße 9 und 11. Foto: Entwurf; von Einsiedel Architekten

    Dem Gerichtsentscheid zufolge hatte die Stadt die Dokumente in einem "Ordner mit Schnellheftungssystem" vorgelegt. Damit gebe es "keine ausreichende feste Verbindung" mit anderen Planteilen. Einzelne Blätter könnten entnommen oder ausgewechselt werden, ohne dass die gesamte Urkunde dabei zerstört werde – also ohne dass es auffallen würde.

    Gegen diesen Beschluss hat das Gericht keine Revision zugelassen

    Gegen seinen Beschluss hat das Gericht keine Revision zugelassen. Dagegen können aber die Stadt Würzburg oder die Bona Wohnungsgesellschaft als künftiger Bauherr innerhalb eines Monat ab Zustellung der Entscheidung Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht erheben, so der Gerichtssprecher. Die Stadt, die Kläger sowie der Bauherr seien Anfang dieser Woche darüber informiert worden. Damit ist dieser Beschluss des Gerichtes noch nicht endgültig rechtskräftig.

    In einer ersten Stellungnahme bedauert die Stadt Würzburg die Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, heißt es auf Anfrage aus dem Rathaus. Diese Beschlüsse würden eine weitere Verzögerung des Bauvorhabens und der städtebaulichen Entwicklung an dieser Stelle bedeuten. Das Gericht habe dabei lediglich formale Aspekte betrachtet, aber keine inhaltliche Prüfung in Abwägung zu den nachbarschaftlichen Interessen getroffen.

    Die Stadt Würzburg will die Entscheidung prüfen

    Die Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig, die Stadt will nun zunächst die Beanstandungen des Gerichts prüfen und dann überlegen, wie sie in Sachen Bebauungsplan weiter vorgeht. Dabei würden selbstverständlich die Interessen des Vorhabenträgers und der Nachbarschaft entsprechend gewürdigt, schreibt Claudia Lother von der Pressestelle der Stadt.

    Frank Barlian, Geschäftsführer des Bauherrin, der Bona Wohnungsgesellschaft mit Sitz in der Schweinfurter Straße in Würzburg, möchte sich auf Anfrage aufgrund des laufenden Verfahrens derzeit nicht dazu äußern. 

    Seit 2016 ist die ArbaNova Familienstiftung die Eigentümerin des Hauses

    Seit 2016 ist die ArbaNova Familienstiftung mit Sitz in der Kantstraße in Würzburg die Eigentümerin des Hauses in der Augustinerstraße 9.  Die Bauherrin Bona Wohnungsgesellschaft ist eine hundertprozentige Tochter der Stiftung. Die vorherigen Geschäftsführer der Hans-Löffler-Haus Augustinerstraße GmbH, darunter FDP-Stadtrat Joachim Spatz, hatten ihre Anteile an die Stiftung verkauft. "In bestem Einverständnis", wie Spatz in einem Bericht dieser Redaktion vom Ende vergangen Jahres betonte.

    Das grün eingerüstete sogenannte Ämterhochhaus steht seit Jahren baufällig in der Würzburger Innenstadt.
    Das grün eingerüstete sogenannte Ämterhochhaus steht seit Jahren baufällig in der Würzburger Innenstadt. Foto: Thomas Obermeier

    Leer steht das frühere Ämterhochhaus der Stadt bereits seit dem Jahr 2005. Damals war es nach einer statischen Untersuchung wegen drohender Einsturzgefahr von heute auf morgen geräumt worden. Aber Totgesagte leben länger. Denn damit begann eine wechselvolle Geschichte mit mehreren Eigentümerwechseln, Abriss- und Neubauplänen und zahlreichen Diskussionen im Stadtrat.

    Nachdem mehrere Gutachten zu dem Ergebnis kamen, dass das 36 Meter hohe Gebäude vor allem aus wirtschaftlichen Gründen nicht sanierungsfähig ist, hatte das Landesamt für Denkmalpflege bereits 2013 seine Bedenken gegen den Abbruch zurückgestellt. Seit April 2020 gibt es, basierend auf dem Bebauungsplan,  eine Genehmigung des Stadtrates für den Abriss und Wiederaufbau des Gebäudes,  das 1930 im Stil der "Neuen Sachlichkeit" erbaut worden war.

    Bereits Ende September 2019 hatte der Stadtrat der Auslegung zugestimmt

    Bereits Ende September 2019 hatte der Stadtrat der Auslegung des nun bemängelten Bebauungsplanes zugestimmt. Mit "großen Bauchschmerzen" wie es hieß. Vor allem das neben dem Hochhaus-Nachbau geplante Nachbarhaus im modernen Stil, das mit dem Hochhaus im Inneren eine Einheit bilden soll, wurde massiv kritisiert.

    Gegen die im April 2020 erteilte Baugenehmigung gibt es aber ebenfalls zwei Klagen derselben Nachbarn vor dem Würzburger Verwaltungsgericht. Diese ruhen aber bis zu einer endgültigen Entscheidung aus München, hieß es Ende vergangenen Jahres. Das letzte Wort ist also noch lange nicht gesprochen.

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