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Würzburg: Nachgefragt: Darf man abgemeldete Autos einfach abstellen?

Würzburg

Nachgefragt: Darf man abgemeldete Autos einfach abstellen?

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    Ein abgemeldetes Auto in der Peter-Haupt-Straße in Oberdürrbach ist bereits von Moos und anderen Pflanzen befallen.
    Ein abgemeldetes Auto in der Peter-Haupt-Straße in Oberdürrbach ist bereits von Moos und anderen Pflanzen befallen. Foto: Lukas Brand

    Verschmutzte Karosserie, platte Reifen und Moosbefall: Einer Leserin, die in der Zeitung nicht genannt werden möchte, sind zwei Autos im Würzburger Stadtteil Oberdürrbach aufgefallen. Ihren Angaben zufolge sind diese schon "seit Jahren abgemeldet." Auch wenn beide Wagen auf privaten Parkplätzen stehen, fragt sie sich, ob es denn sein kann, dass hier keine Behörde tätig wird, obwohl die Autos direkt am Straßenrand platziert sind.

    Auf öffentlicher Fläche ist die Regelung klar: Hier ist das Abstellen von abgemeldeten Fahrzeugen nicht gestattet und kann mit einem Bußgeld bestraft werden. Zuständig für den ruhenden Verkehr ist der kommunale Ordnungsdienst. "Wird ein bereits abgemeldetes Auto auf öffentlichem Grund festgestellt, wird der Halter ermittelt und eine Frist zur Beseitigung des Fahrzeuges eingeräumt. Wird der Betroffene dann innerhalb dieser Frist nicht selbst tätig, wird die Fachabteilung Tiefbau veranlasst, das Auto zu entfernen", heißt es auf Nachfrage beim Ordnungsamt.

    Kein Eingriff auf privater Fläche

    Doch wie verhält es sich mit dem Abstellen von Autowracks auf privatem Grund? Wird das Ordnungsamt auch dann tätig, wenn die Fahrzeuge – wie in Oberdürrbach - zwar in unmittelbarer Straßennähe, jedoch auf privatem Parkplatz stehen? "Auf Privatparkplätzen greifen wir im Normalfall nicht ein", erklärt der Christian Weiß, Pressesprecher der Stadt Würzburg. Solange vom abgestellten Auto keinerlei Gefährdung für Mensch oder Natur ausgehe, könne man sein Fahrzeug auf privatem Parkplatz zunächst einmal problemlos stehen lassen.

    Dass sich jemand durch den Anblick der Autos optisch gestört fühlt, sei noch kein Grund für ein Eingreifen, so Weiß weiter. Ändern würde sich das jedoch, wenn das Auto in irgendeiner Weise den Verkehr behindere oder zum Beispiel durch das Verlieren von Öl und anderen Flüssigkeiten eine Belastung für die Umwelt darstelle. In solchen Einzelfällen könnten die Behörden dann durchaus tätig werden, sagt Weiß.

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