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Würzburg: Wracks können teuer kommen: Was mit verlassenen Schrottfahrzeugen passiert und was Haltern droht

Würzburg

Wracks können teuer kommen: Was mit verlassenen Schrottfahrzeugen passiert und was Haltern droht

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    Dieses Auto stand fast ein halbes Jahr auf einem Parkplatz an der Autobahnauffahrt Helmstadt im Landkreis Würzburg und wurde dann durch das Kommunalunternehmen Team Orange entsorgt. 
    Dieses Auto stand fast ein halbes Jahr auf einem Parkplatz an der Autobahnauffahrt Helmstadt im Landkreis Würzburg und wurde dann durch das Kommunalunternehmen Team Orange entsorgt.  Foto: Mechtild Buck

    Ob Wernfeld, Winterhausen, Kitzingen oder Helmstadt: Quer durch Unterfranken gammeln und rosten alte, nicht mehr fahrtaugliche Autos am Straßenrand oder auf Pendlerparkplätzen vor sich hin, teils monatelang. Manchmal fehlen irgendwann Reifen oder sind Scheiben eingeschlagen. Die Besitzer überlassen die Entsorgung anderen.

    In den vergangenen drei Jahren zählte die Polizei in Unterfranken jeweils rund 100 solcher Fälle. Auch in diesem Jahr wurde in den ersten acht Monaten in der Region 61 Mal der "Rote Punkt" auf ein Schrottauto geklebt. 

    Welche Handhabe haben Gemeinden, Autobahnmeisterei und die Polizei? Wie sind die Regelungen? Antworten auf naheliegende Fragen.

    Ab wann greift die Polizei bei herumstehenden Autos ein?

    Die Polizei prüft, ob sie "aufgrund der Strafprozessordnung - beispielsweise bei entwendeten Wagen -das betreffende Fahrzeug sicherstellt", erklärt Pressesprecherin Nadine Leber vom Polizeipräsidium Unterfranken. Andernfalls werde die zuständige Kreisverwaltungsbehörde verständigt oder - ist das Fahrzeug am Rand der Autobahn abgestellt - die Autobahnmeisterei. Dem Fahrzeughalter wird dann mit dem so genannten Roten Punkt auf der Windschutzscheibe eine Frist gesetzt, das Fahrzeug zu entfernen.

    Beispiel aus Kitzingen: roter Aufkleber der Polizei mit der Aufforderung, das Auto zu entfernen.
    Beispiel aus Kitzingen: roter Aufkleber der Polizei mit der Aufforderung, das Auto zu entfernen. Foto: Eike Lenz

    Was bedeutet der Rote Punkt auf der Windschutzscheibe?

    Der "Rote Punkt" wird gut sichtbar an einem Fahrzeug angebracht. Auch Lkw, Motorräder, Roller oder schrottreife Fahrräder können einen solchen Aufkleber bekommen. Er erläutert die Rechtslage und fordert den Besitzer oder die Besitzerin auf, das Fahrzeug innerhalb der genannten Frist zu entfernen. In der Regel sind es vier Wochen. Wenn möglich, werden die Halter parallel angeschrieben. Ein verkehrstüchtiges zugelassenes Fahrzeug darf dagegen unbegrenzt beispielsweise auf einem öffentlichen Parkplatz stehen.

    Warum werden die Autos nicht gleich abgeschleppt?

    Geisterauto ist nicht gleich Geisterauto: Unverzüglich abgeschleppt werden können nur Fahrzeuge, von denen eine Gefahr ausgeht. Also wenn sie eingeschlagene Scheiben haben, Öl ausläuft oder Ähnliches. Auch verkehrsgefährdend abgestellte Autos werden abgeschleppt und anschließend kostenpflichtig verwahrt. Das Abschleppen kostet etwa 100 Euro. Die Kosten tragen die Halterinnen und Halter, sofern sie ermittelt werden können, oder die jeweilige Kommune.

    Wie ermittelt die Polizei einen Halter, wenn das Fahrzeug abgemeldet ist oder die Kennzeichen fehlen?

    Dazu heißt es im Polizeipräsidium Unterfranken nur: "Aus polizeitaktischen Gründen kann hierauf nicht genauer eingegangen werden." Dabei ist das kein Geheimnis, wie ein Anruf bei der Stadt Würzburg ergibt: Ist am Fahrzeug kein (entstempeltes) Kennzeichen und auch keine Umweltplakette angebracht, kann der letzte Halter über die Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) ermittelt werden. Sie wird mehrfach am Fahrzeug angebracht, meist an  Windschutzscheibe, im Motorraum, Einstiegsbereich der Fahrertür oder Kofferraum. Weil sie auch in den Zulassungsbescheinigungen angegeben wird, lässt sich damit beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) der letzte Halter über eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister ermitteln. 

    Was passiert, wenn Fahrzeughalter den Roten Punkt ignorieren?

    Das Fahrzeug gilt als "Abfall", wenn es nicht innerhalb eines Monats nach der Aufforderung entfernt worden ist. Wenn man den "Roten Punkt" ignoriert, kümmert sich in der Regel die Polizei darum, dass das Fahrzeug entfernt wird. Danach wird der Eigentümer des Fahrzeugs angeschrieben und informiert, wo er sein Fahrzeug innerhalb einer Frist abholen kann. Mehrere Gebühren werden dafür fällig: eine Bearbeitungsgebühr, eine Gebühr für das unerlaubte Abstellen des Fahrzeugs auf einer öffentlichen Verkehrsfläche sowie die Kosten für das Abschleppen und Verwahren des Fahrzeugs. Lässt man die Frist verstreichen, wird das Fahrzeug versteigert oder verschrottet.

    Was ist, wenn das Fahrzeug gestohlen worden war?

    Wurde ihnen der Wagen gestohlen, wissen die Halter ja oft lange oder gar nicht, wo er jetzt steht. Für die Entsorgung und die entstehenden Kosten sind sie dennoch verantwortlich. Mit einer Ausrede werden die Kommunen und Polizei immer wieder konfrontiert: Oft geben Halter an, dass sie das Fahrzeug ins Ausland verkauft hätten. Dann muss die Kommune die neuen Besitzer zumindest einmal anschreiben und dann warten. Das kann dauern.

    Mit welchen Kosten muss der Besitzer eines Schrottfahrzeugs rechnen?

    Wer den "Roten Punkt" ignoriert, riskiert hohes Bußgeld. Das Abstellen nicht zugelassener Kraftfahrzeuge ohne gültiges amtliches Kennzeichen auf öffentlichen Verkehrsflächen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Das kann mit einem Bußgeld bis zu 1000 Euro geahndet werden.  

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