In Bayern gilt bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 35 in Innenbereichen seit Montag vielerorts die 3-G-Regel: Zutritt zu öffentlichen Innenräumen gibt es nur noch für Geimpfte, Genese oder negativ Getestete. Gemäß einer Vereinbarung von Bund und Ländern schreiben die Bundesländer neue Regeln für Kliniken, Pflegeheime, Fitnessstudios, Schwimmbäder, Friseure, Hotels und etwa in Restaurants oder bei Veranstaltungen vor. Aber gilt das auch für Angestellte in diesen Bereichen?
München/Würzburg