Die Digitalisierung der Verwaltung schreitet auch im Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Würzburg voran. Ab dem 1. März 2024 sind zwei neue Online-Verwaltungsleistungen verfügbar, schreibt das Landratsamt in einer Pressemitteilung, der auch die folgenden Informationen entnommen sind.
Die vor erstmaliger Tätigkeitsaufnahme im Lebensmittelbereich vorgeschriebene Belehrung, umgangssprachlich "Hygienebelehrung", gemäß dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) kann künftig über ein Online-Portal absolviert werden. Der Dienst wird in sieben verschiedenen Sprachen angeboten. Zugänglich ist der Dienst über die Homepage des Landkreises Würzburg unter www.landkreis-wuerzburg.de/Hygiene, dort gibt es auch eine detaillierte Anleitung zur gesamten Online-Hygienebelehrung.
Zum anderen steht ein Online-Formular für Personen zur Verfügung, die selbstständig einen gesetzlich geregelten nichtärztlichen Heilberuf ausüben und einer Anzeigepflicht unterliegen. Über dieses können der Beginn, das Ende und Änderungen der Tätigkeit angezeigt werden. Für Heilpraktiker, Hebammen und weitere Angehörige der Heilberufe ergibt sich somit eine Alternative zu dem analogen Meldeprozess. Das Online-Formular ist unter www.landkreis-wuerzburg.de/Heilberufe zu finden.