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VEITSHÖCHHEIM: Nicht bei Kräutern anwenden

VEITSHÖCHHEIM

Nicht bei Kräutern anwenden

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    (rs) Mit der Blütenpracht und dem Pflanzenwuchs bleibt oft der Schädlingsbefall nicht aus. Im Fachhandel werden den Pflanzenliebhabern gerne die Pflanzenschutzstäbchen angeboten, die benutzerfreundlich Schädlinge vertreiben sollen. Die Experten der Bayerischen Gartenakademie weisen allerdings darauf hin, dass bei deren Anwendung einiges zu beachten ist.

    Die Wirkung

    Pflanzenschutzstäbchen sind Insektizide in Tabletten- oder Stäbchenform. Sie werden einfach in die Erde gesteckt. Im feuchten Topfballen lösen sich dann allmählich die Wirkstoffe. Die Wurzeln nehmen die insektenschädigenden Substanzen auf und transportieren sie in den Leitungsbahnen nach oben in alle Pflanzenteile. Pflanzensaugende Insekten nehmen mit dem süßen Pflanzensaft auch das Insektizid auf und gehen daran zugrunde. Auf diese Weise dämmen Sie Schädlingsbefall ein ohne mit Spraydosen oder Spritzbrühen hantieren zu müssen.

    Die Insektizidzäpfchen gibt es auch mit Düngerwirkung. Mit diesen sogenannten Combistäbchen werden Blattläuse abgewehrt und die Pflanzen gedüngt.

    Einschränkungen

    Die Anwendung der Pflanzenschutzstäbchen ist aber nicht ganz so unkompliziert, wie es scheint. Die Insektizidstäbchen dürfen auf keinen Fall in den gewachsenen Gartenboden gelangen. Bei Zimmerpflanzen im Topf wirken sie recht gut gegen Blattläuse. Spinnmilben lassen sich auf diese Weise aber nicht bekämpfen. Mittlerweile wirken die Pflanzenschutzstäbchen nicht mehr zuverlässig gegen Thripse. Sie scheinen resistent geworden zu sein.

    Gift nicht mitverzehren

    Die Pflanzenschutzstäbchen darf man nie bei Kräutern und Gemüsen verwenden. Man würde sonst die Insektizide mit verzehren. Auch essbare Früchte von Kübelpflanzen wie Feigen oder Zitronen sind tabu.

    Viele Gärtner empfehlen die Petunien mit Combistäbchen vor den Blattsaugern zu schützen. Die Experten der Gartenakademie raten hingegen, die Pflanzenschutzstäbchen nicht vorbeugend anzuwenden. Man soll lieber regelmäßig die Pflanzen auf Schädlingsbefall kontrollieren. Treten die Schädlinge auf, kann ein leichter Rückschnitt den Befall eindämmen. Einige Pflanzenschutzstäbchen sind nur für Innenräume zugelassen und nicht für die Balkonpflanzen. Es gibt nämlich Wirkstoffe, die Bienen und andere nützliche Insekten beeinträchtigen können.

    Weitere Fragen: Gartentelefon (09 31) 98 01-1 47) oder E-Mail an bay.gartenakademie@lwg.bayern.de

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