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Würzburg: Niederlage vor Gericht für Daniel Halemba: AfD-Abgeordneter wollte Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft löschen lassen

Würzburg

Niederlage vor Gericht für Daniel Halemba: AfD-Abgeordneter wollte Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft löschen lassen

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    Daniel Halemba wehrte sich vor dem Verwaltungsgericht gegen die Staatsanwaltschaft Würzburg
    Daniel Halemba wehrte sich vor dem Verwaltungsgericht gegen die Staatsanwaltschaft Würzburg Foto: Thomas Obermeier

    Das Würzburger Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag des Landtagsabgeordneten Daniel Halemba abgelehnt. Der umstrittene AfD-Politiker wollte eine Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Würzburg löschen lassen, in der die Ermittler im Oktober 2023 ihre Vorwürfe gegen den 22-Jährigen konkretisiert hatten.

    Gegen Halemba laufen Ermittlungen wegen des Verdachts der Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. In der Mitteilung hatte die Staatsanwaltschaft informiert, dass bei einer Durchsuchung des Verbindungshauses der Burschenschaft "Teutonia Prag", bei der Halemba Mitglied ist, unter anderem ein ausliegendes Gästebuch beschlagnahmt worden sei. Darin habe Halemba den Ausspruch "Sieg Heil" unterzeichnet. Außerdem habe man in Halembas Zimmer "an prominenter Stelle" den Ausdruck eines SS-Befehls von Heinrich Himmler gefunden.

    Halemba wehrte sich gegen die Pressemitteilung und sprach von "Falschdarstellungen". Konkret habe er den "Sieg Heil"-Schriftzug nicht unterzeichnet: Sein Name stehe oberhalb des Ausspruchs. Ein entsprechender Hinweis findet sich inzwischen unter der Pressemitteilung auf der Internetseite der Staatsanwaltschaft.

    Gericht sieht keinen Anlass zur Beanstandung

    Das Verwaltungsgericht folgte Halembas Forderung nach Löschung der Mitteilung nicht. Die Staatsanwaltschaft sei vielmehr berechtigt gewesen, die Presse "im Hinblick auf Vorkommnisse" in dem Burschenschaftshaus "in Kenntnis zu setzen". Zur Begründung heißt es: "Das öffentliche Informationsinteresse überwog nach dem Dafürhalten der Kammer das Geheimhaltungsinteresse des Antragstellers."

    Inhaltlich sah das Gericht zudem "keinen Anlass zur Beanstandung, auch nicht unter Berücksichtigung der entsprechend anzuwendenden Grundsätze ordnungsgemäßer Verdachtsberichterstattung". Auch ein "faires Verfahren" sieht das Gericht durch die Pressemitteilung nicht gefährdet.

    Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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