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Ochsenfurt: Ochsenfurt: Bürgermeister wirft seine Stellvertreterin aus Versammlung

Ochsenfurt

Ochsenfurt: Bürgermeister wirft seine Stellvertreterin aus Versammlung

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    Bürgermeister Peter Juks (Archivfoto) hat bei einer Anliegerversammlung zwei Stadträte des Saales verwiesen.
    Bürgermeister Peter Juks (Archivfoto) hat bei einer Anliegerversammlung zwei Stadträte des Saales verwiesen. Foto: Patty Varasano

    Die Stadträtin und Zweite Bürgermeisterin der Stadt Ochsenfurt, Rosa Behon (CSU), hatte sich gefreut: Die Verwaltung hatte zu einer schon seit längerer Zeit in Aussicht gestellten Anliegerversammlung für den Unteren Dümmersberg eingeladen. Am 21. Oktober fand die Versammlung im Rathaus statt, es ging um das beabsichtigte Baugebiet. Etwa 25 Anlieger kamen Schätzungen von Juks und Behon zufolge.

    Doch Behon, die zwar uneingeladen, aber nach eigenen Worten auf Wunsch einiger Anlieger ebenfalls erschienen war, wurde von Bürgermeister Peter Juks (UWG) des Saales verwiesen. In der jüngsten Stadtratssitzung sprach Wolfgang Karl (CSU) das Thema an. Er wollte wissen, auf welcher Rechtsgrundlage der Rauswurf erfolgt sei, von dem übrigens auch der SPD-Fraktionssprecher Bert Eitschberger betroffen war, der ebenfalls uneingeladen erschien.

    Rosa Behon wollte sich lediglich informieren

    Mit der Antwort sind weder Karl noch Behon zufrieden. Juks hatte gesagt, dass die Anliegerversammlung zum operativen Geschäft der Verwaltung gehöre. Wenn der Stadtrat nicht eingeladen sei, dürfe ein Stadtrat auch nicht eingreifen, so Juks in der Sitzung. Rosa Behon kann das nicht nachvollziehen. "Ich wollte gar kein Rederecht, sondern mich lediglich informieren", sagte Behon im Gespräch mit der Redaktion. Immerhin sei sie die Stellvertreterin des Ersten Bürgermeisters und müsse die Amtsgeschäfte weiterführen, wenn er verhindert sei. Deshalb wolle sie möglichst über alle Vorgänge bescheid wissen.

    Rosa Behon (Archivfoto) war uneingeladen zur Versammlung erschienen.
    Rosa Behon (Archivfoto) war uneingeladen zur Versammlung erschienen. Foto: Gerhard Meißner

    "Das ist mir noch nie passiert, dass ich irgendwo hinausgeworfen wurde", so Behon, die bei der Kommunalwahl 2020 ebenso wie Juks für das Bürgermeisteramt kandidiert. Kurz vor Beginn der Versammlung habe sie im Sitzungssaal Platz genommen. Dann habe Juks sie vor die Tür gebeten und ihr erklärt, die Versammlung sei eine Verwaltungsangelegenheit, die sie nichts angehe. Daraufhin sei sie gegangen. Rosa Behon verweist auf eine Anliegerversammlung für den Oberen Dümmersberg, an der sie habe teilnehmen dürfen.

    In Anliegerversammlungen geht es auch um Geld

    Damals habe er ihre Teilnahme zwar geduldet, ihr aber auch zu verstehen gegeben, dass das in Zukunft nicht mehr so sein werde, sagte Juks dazu. In solchen Versammlungen gehe es unter anderem auch um Geld. Beispielsweise die Summe, die die Stadt Grundstückseigentümern als Kaufpreis bieten würde. Die Stadt ist daran interessiert, die Flächen für neue Baugebiete möglichst komplett in ihren Besitz zu bringen, um dort ein Baugebot durchsetzen zu können.

    Weil es auch um finanzielle Fragen gehe, seien nur die Betroffenen eingeladen gewesen, so Juks. Behons Argument, als seine Stellvertreterin müsse sie sich über alles informieren, lässt er nicht gelten. "Dafür gibt es in der Verwaltung Fachbehörden, bei denen alle Informationen eingeholt werden können", sagte er.

    In Verwaltungsangelegenheiten haben Stadträte keine Sonderrechte

    Ob nun Dinge wie Kaufpreisangebote besprochen werden oder nicht, ist für den Ochsenfurter Verwaltungsleiter Wolfgang Duscher gar nicht Kern des Problems. "Es gibt Dinge, die macht die Verwaltung, und es gibt Dinge, die macht der Stadtrat", so Duscher. Die Vorbereitung eines Stadtratsbeschlusses und die Einholung der dafür notwendigen Informationen sei eindeutig Sache der Verwaltung, deren Repräsentant der Bürgermeister sei. 

    In diesem Stadium sei ein Stadtratsmitglied und auch eine stellvertretende Bürgermeisterin eine Person wie jede andere auch. Wenn der Bürgermeister nur einen bestimmten Personenkreis zu solch einem, wie Duscher sagte, "Gespräch zwischen Anliegern und Verwaltung" einlade, könne ein Stadtrat dort keine Sonderrechte für sich beanspruchen.

    Die Frage nach der Rechtmäßigkeit eines solchen Rauswurfs hat die Redaktion auch dem Landratsamt Würzburg gestellt. Sobald uns die Antwort vorliegt, werden wir erneut berichten.

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