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Würzburg: Ordnungswidrige "Querdenker"-Demos in Würzburg: Diese Strafen drohen Beteiligten

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Ordnungswidrige "Querdenker"-Demos in Würzburg: Diese Strafen drohen Beteiligten

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    Mit konzentrierten Aktionen hatte die Polizei ordnungswidrige "Querdenker"-Demos in Würzburg unterbunden (Archivbild).
    Mit konzentrierten Aktionen hatte die Polizei ordnungswidrige "Querdenker"-Demos in Würzburg unterbunden (Archivbild). Foto: Thomas Palmai

    Die Teilnahme an den ordnungswidrigen "Querdenker-Spaziergängen" im Winter hat für viele Beteiligte nun ein teures Nachspiel: Wie die Stadt Würzburg auf Anfrage der Redaktion bestätigt, wurden inzwischen zahlreiche Bußgeldbescheide wegen Verstößen gegen die Würzburger Allgemeinverfügung verschickt. Die Summe der verhängten Straften ist beträchtlich – die Stadt Würzburg wird davon nach eigenen Angaben jedoch nur bedingt profitieren.

    Monatelang hatten Gegnerinnen und Gegner der Corona-Maßnahmen versucht, den Rechtsstaat an der Nase herumzuführen: Mit nichtangezeigten Versammlungen, die sie über den Online-Nachrichtendienst Telegram organisiert hatten, sollte die Maskenpflicht umgangen und subversiver Widerstand gegen die geltende Ordnung ausgedrückt werden.

    Würzburger Allgemeinverfügung sollte "Spaziergänge" unterbinden

    Spontane und nicht im Vorfeld angezeigte Versammlungen sind vom Versammlungsrecht gedeckt, sofern sich Verantwortliche zu erkennen geben. Dies war auf den "Querdenker"-Demos jedoch nicht der Fall, stattdessen wurden diese als zufälliges Zusammenkommen unbeteiligter Spaziergänger ausgegeben. Um dies zu unterbinden, hatte die Stadt Würzburg eine entsprechende Allgemeinverfügung mit teuren Geldbußen für nicht angezeigte Aufzüge erlassen.

    Bis zu 3000 Euro Strafe sollten für die Teilnahme fällig werden. Die "Querdenker"-Szene traf sich – scheinbar unbeeindruckt – jedoch weiterhin, woraufhin Polizei und Ordnungsamt dann tatsächlich durchgriffen: 104 Ordnungswidrigkeiten wurden der Stadt in dem Zusammenhang nach eigenen Angaben angezeigt. Dies hatte 74 Bußgeldbescheide zur Folge. Einige weitere wurden eingestellt oder befinden sich derzeit noch im Anhörungsverfahren.

    Nicht alle Bußgeldzahlungen landen am Ende bei der Stadt Würzburg

    In Summe seien Bußgelder in Höhe von 29.859,50 Euro verhängt worden, teilt die Stadt Würzburg auf Anfrage mit. 24 dieser Bescheide seien bereits rechtskräftig, was in Summe Zahlungen von 6984 Euro bedeute. Einige wenige Bußgeldverfahren wurden nach Angaben der Stadt eingestellt, gegen zahlreiche sei Widerspruch eingelegt worden, was zur Folge hätte, dass diese nun vor Gericht verhandelt würden.

    Nur mit teils massivem Polizeieinsatz konnten die ordnungswidrigen Spaziergänge in Würzburg im Winter unterbunden werden (Archivbild).
    Nur mit teils massivem Polizeieinsatz konnten die ordnungswidrigen Spaziergänge in Würzburg im Winter unterbunden werden (Archivbild). Foto: Patty Varasano

    "In diesen Fällen gehen mögliche Bußgeldzahlungen nicht mehr automatisch an die Stadt Würzburg", sagt Christian Weiß, Pressesprecher der Stadt Würzburg. Dies sei auch einer der Gründe, warum man sich gegen einen Vorstoß der Würzburger Grünen-Fraktion ausgesprochen habe. Diese hatte gefordert, mit den Bußgeldzahlungen eine Impfkampagne zu finanzieren.

    Durchschnittlich rund 400 Euro Strafe für Bußgeldbescheide in Würzburg

    Auch zur Höhe der Bußgelder äußert sich Weiß auf Nachfrage. Die Summe von 29.859,50 Euro ergibt bei 74 Bußgeldbescheiden einen Durchschnitt von 403,50 Euro – ein beträchtlicher Geldbetrag jedoch deutlich weniger als die maximal mögliche Strafe von 3000 Euro. Dazu Weiß: "Bei den 3000 Euro handelte es sich um die absolute Höchstgrenze für Vorsatz und im Wiederholungsfall." Die Stadt habe sich bei den festgesetzten Geldern an eine Rahmenempfehlung aus dem Justizministerium gehalten.

    In den lokalen "Querdenker"-Gruppen haben die Bußgeldbescheide zu wenig Einsicht geführt. Stattdessen wurden dort Musterbriefe für rechtliches Vorgehen gegen die Bescheide geteilt. Auf der Straße hingegen hatte das Vorgehen der Behörden durchaus Wirkung gezeigt: Die Zahl der nichtangezeigten Aufzüge war schnell zurückgegangen, die entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt Würzburg war daher im Februar ausgelaufen.

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