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Würzburg: Organspende: Spannung vor der Abstimmung im Bundestag

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Organspende: Spannung vor der Abstimmung im Bundestag

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    Ein Spenderherz in Händen eines Transplantationsmediziners in der Pathologie des Südstadt-Klinikums Rostock. Dem Organ werden später die Herzklappen für Gewebespenden entnommen. 
    Ein Spenderherz in Händen eines Transplantationsmediziners in der Pathologie des Südstadt-Klinikums Rostock. Dem Organ werden später die Herzklappen für Gewebespenden entnommen.  Foto: Bernd Wüstneck, dpa

    Die Zahl der Organspender in Deutschland ist 2019 wieder leicht auf 932 gesunken, im Europavergleich rangiert man am Ende. Obwohl die Zustimmung der Bevölkerung bei über 80 Prozent liegt, hat nur ein gutes Drittel der Deutschen einen Spenderausweis. An diesem Donnerstag entscheidet der Bundestag über eine Neuregelung zur Organspende. Erwartet wird eine intensive Debatte und ein knappes Abstimmungsergebnis.

    Widerspruchslösung: Jeder wird grundsätzlich Organspender

    Wie bei Gewissensfragen üblich, gibt es keinen Fraktionszwang. Zunächst wird über eine "doppelte Widerspruchslösung" abgestimmt. Sie wurde von einer interfraktionellen Gruppe um Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und dem SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach auf den Weg gebracht. Danach wäre künftig jeder Bürger nach seinem Hirntod ein potenzieller Organspender – wenn er nicht zu Lebzeiten widersprochen hat oder dies Angehörige nach dem Tod tun. Die Initiatoren sind überzeugt, dass nur diese weitreichende Lösung für mehr Organspenden sorgt.

    Entscheidungslösung: Organspende nur bei ausdrücklicher Zustimmung

    Dagegen rücken die Initiatoren einer verbesserten Entscheidungslösung das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen in den Mittelpunkt: Schweigen könne keine Zustimmung sein. Nach diesem Entwurf einer Gruppe um Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock, Linken-Chefin Katja Kipping und dem CSU-Abgeordneten Stephan Pilsinger soll nur Organspender werden, wer zu Lebzeiten aktiv eingewilligt hat. Die Bereitschaft soll künftig bei Arztbesuchen und Behördengängen abgefragt und  in einem zentralen Register hinterlegt werden.

    Ein solches fordern auch die Befürworter der Widerspruchslösung. Von den zwölf unterfränkischen Abgeordneten votieren sechs für die Entscheidungs- und vier für die Widerspruchslösung, zwei waren am Mittwoch noch unentschlossen.

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