Ausländische Berufsqualifikationen der Sozialpädagogik und Kindheitspädagogik können seit 15. Januar vollelektronisch anerkannt werden. Dies teilt das Bayersiche Familienministerium mit.
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) in Würzburg, das die Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen im Bereich der Sozial- und Kindheitspädagogik durchführt, bietet die Antragstellung seit 15. Januar 2021 über seine Homepage vollelektronisch an. „Es ist damit weder ein Ausdruck von Papier noch eine Unterschrift des Antrags notwendig. Bei der Entwicklung des Antrags haben wir besonderen Wert auf die Nutzerfreundlichkeit des Antrags gelegt“, so Bayerns Familienministerin Carolina Trautner laut Pressemitteilung des Ministeriums. Hierzu wurden Antragsteller zu Problemen bei der bisherigen Antragstellung in Papier befragt.
Ministerin Trautner: „Die Möglichkeit der vollelektronischen Antragstellung bei der Anerkennung von ausländischen Qualifikationen von Sozial- und Kindheitspädagoginnen und -pädagogen ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur vollen Digitalisierung der staatlichen Verwaltung. Zum einen wird das Verfahren dadurch enorm erleichtert; zum anderen sorgen wir dafür, dass die vielfältigen sozialen Arbeitsfelder in Bayern, insbesondere in der gesamten Kinder- und Jugendhilfe, die dringend benötigten Fachkräfte sowohl aus dem EU-Ausland als auch aus Dritt-staaten schnell erhalten. Besonders wichtig war mir dabei, dass für die Antragstel-lung die Nutzerperspektive besonders stark berücksichtigt wird. Und das Ergebnis kann sich wirklich sehen lassen!“
Die Weichen für eine vollelektronische Antragstellung hatte der Bayerische Land-tag im Dezember 2020 mit der Änderung des Bayerischen Berufsqualifikations-feststellungsgesetzes (BayBQFG) gestellt. Das Gesetz ist zum 1. Januar in Kraft getreten. Mit dem nun vorliegenden vollelektronischen Antrag nutzt das ZBFS das geänderte Gesetz im Hinblick auf Anträge von Drittstaatsangehörigen sofort voll aus.