In Würzburg können die Menschen am 24. Juli darüber entscheiden, ob der Talavera-Parkplatz künftig bewirtschaftet wird oder nicht. Was bei der Abstimmung zu beachten ist.
Im Januar dieses Jahres hatte der Würzburger Stadtrat mit der Mehrheit des Bündnisses "Besser leben im Bischofshut" beschlossen, dass das Parken auf der Talavera künftig nicht mehr kostenlos sein soll. Dagegen hatten Bürgerinnen und Bürger mobil gemacht und Unterschriften für ein Bürgerbegehren gesammelt, das nun zu einem Bürgerentscheid geführt hat.
Nachdem das erforderliche Quorum von fünf Prozent ( 5046 Unterschriften der wahlberechtigten Bürger) am Stichtag mit 5338 Unterschriften übertroffen wurde, beschloss der Stadtrat, den Bürgerentscheid zum Bürgerbegehren "Kostenfreies Parken auf der Talavera" am Sonntag, 24. Juli, durchzuführen. Dieser ist auf dem Stimmzettel als Bürgerentscheid 2 gekennzeichnet. Diesem gegenübergestellt ist der Bürgerentscheid zum Stadtratsbegehren "Besser in den Bischofshut". Dieser ist auf dem Stimmzettel als Bürgerentscheid 1 gekennzeichnet.
Seit diesem Montag, 20. Juni, werden die Abstimmungsunterlagen an die Stimmberechtigten versendet, teilt die Pressestelle der Stadt auf Anfrage mit. Etwa 103.000 Würzburger Bürgerinnen und Bürger mit deutscher oder anderer EU-Staatsangehörigkeit sind zur Abstimmung aufgerufen. Dazu ist das Abstimmungsgebiet der Stadt Würzburg in 45 Abstimmungsbezirke aufgeteilt. Bei der Abstimmung zu jedem Bürgerentscheid und bei der Stichfrage ist jeweils ein Stimme zu vergeben, so Stadtsprecher Christian Weiß. Er erläutert alles Wissenwerte.

Was ist bei den Bürgerentscheiden am 24. Juli zu beachten?
- Stimmberechtigte Personen bekommen wie schon beim Bürgerbegehren zum Kardinal-Faulhaber-Platz im Jahr 2017 keine Benachrichtigungskarte mehr, sondern sie erhalten gleich die kompletten Briefabstimmungsunterlagen.
- Mit dem zugesandten Abstimmungsschein kann an der Urne im Abstimmungslokal oder per Brief abgestimmt werden.
- Der Abstimmungsschein ist bei der Urnenabstimmung mitzubringen. Ein Ausweis alleine reicht nicht aus.
- Wer keine Unterlagen bekommen hat, soll sich an das Wahlamt der Stadt Würzburg wenden.
Was enthalten die Briefabstimmungsunterlagen?
Ab diesem Montag, 20. Juni, erhalten die Stimmberechtigten mit der Abstimmungsbenachrichtigung zugleich
- den Abstimmungschein,
- den Stimmzettel,
- einen weißen Stimmzettelumschlag,
- einen hellroten Abstimmungsbriefumschlag mit der Anschrift der Stadt Würzburg, da hinein kommen der Abstimmungsschein und der Stimmzettelumschlag mit dem Stimmzettel darin,
- und ein Merkblatt für die Briefabstimmung.
In den Benachrichtigungen sind der Stimmbezirk und der Abstimmungsraum angegeben, in dem die Stimmberechtigten abstimmen können. Sie enthalten zudem einen Hinweis, ob der Abstimmungsraum barrierefrei ist.
Zusammen mit der Abstimmungsbenachrichtigung erhält jede/r Stimmberechtigte einen Abstimmungsschein mit den Unterlagen für die Briefabstimmung.

Welche Beschwerdemöglichkeiten gibt es?
Wer keine Abstimmungsbenachrichtigung und keinen Abstimmungsschein erhalten hat, aber glaubt, stimmberechtigt zu sein, muss bei der Stadt Würzburg Beschwerde gegen das Bürgerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Stimmrecht nicht ausüben kann. Wegen unterbliebener oder unrichtiger Eintragung in das Bürgerverzeichnis kann bis Freitag, 15. Juli, Beschwerde erhoben werden.
Wie kann man seine Stimme abgeben?
Nur, wer einen Abstimmungsschein besitzt, kann das Stimmrecht ausüben – durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum der Stadt Würzburg oder durch Briefabstimmung. Ohne Abstimmungsschein ist keine Abstimmung möglich.

Wie läuft die Stimmabgabe im Wahllokal?
Die Abstimmenden müssen ihren Abstimmungsschein und ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis, oder ihren Reisepass zur Abstimmung mitzubringen. Der Stimmzettel wird im Abstimmungsraum ausgehändigt. Er muss von den Stimmberechtigten allein in einer Kabine des Abstimmungsraums gekennzeichnet werden.
Wie funktioniert die Stimmabgabe per Briefwahl?
Bei der Briefabstimmung müssen die Stimmberechtigten den Abstimmungsbrief mit dem Stimmzettel und dem Abstimmungsschein so rechtzeitig an die auf dem Abstimmungsbriefumschlag angegebene Stelle einsenden, dass der Abstimmungsbrief dort spätestens am Abstimmungstag, Sonntag, 24. Juli, bis 18 Uhr eingeht. Er kann dort auch abgegeben werden. Nähere Hinweise über die Briefabstimmung enthält das Merkblatt für die Briefabstimmung.

Wer darf abstimmen?
In das Abstimmungsverzeichnis der Stadt Würzburg werden alle Deutschen und alle übrigen EU-Staatsangehörigen aufgenommen, die am Abstimmungstag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben, also am 24. Juli 2004 oder früher geboren sind,
- seit dem 24. Mai 2022 mit melderechtlicher Haupt- beziehungsweise einziger Wohnung in Würzburg gemeldet sind und
- nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wer hat am Ende gewonnen?
Damit ein Bürgerentscheid gültig ist, müssen in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern mindestens zehn Prozent der Stimmberechtigten teilnehmen, denn mindestens zehn Prozent der Stimmberechtigten müssen beim jeweiligen Bürgerentscheid entweder mit Ja oder mit Nein stimmen. Bei derzeit etwa 103.000 Wahlberechtigten in Würzburg wären das etwa 10.300 Personen. Wird dieses Quorum nicht erreicht, bleibt der jeweilige Bürgerentscheid rechtlich bedeutungslos. Entfallen auf einen Bürgerentscheid gleich viele Ja- und Nein-Stimmen, ist dieser Bürgerentscheid abgelehnt.
Erreichen sowohl Bürgerentscheid 1 als auch 2 mindestens das Abstimmungsquorum von zehn Prozent bei den Ja-Stimmen und gibt es bei beiden mehr Ja- als Nein-Stimmen, ist eine Stichfrage nötig. Bei dieser zählt die einfache Mehrheit. Die Stichfrage ist nicht nötig, wenn ein Bürgerentscheid angenommen und der andere abgelehnt wird, oder einer von beiden oder beide das Quorum nicht erreichen.
Ein Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Stadtratsbeschlusses und eine Bindungsfrist von einem Jahr.
Das Wahlamt im Rathaus im Zimmer 34 ist wie folgt geöffnet: Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8 Uhr bis 18 Uhr und Freitag von 8 Uhr bis 13 Uhr, am Freitag, 22. Juli ist es bis 15 Uhr geöffnet.