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Würzburg: Eine Geburt kommt dem Gericht dazwischen: Im Würzburger Prozess um Mord an türkischem Wirt ist eine Pause nötig

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Eine Geburt kommt dem Gericht dazwischen: Im Würzburger Prozess um Mord an türkischem Wirt ist eine Pause nötig

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    Pause in der Verhandlung um den Mord an einem türkischen Wirt: Am Landgericht Würzburg sind seit Jahresbeginn ein Geldverleiher und sein Sohn angeklagt. Der Prozess mit vielen Zeugen ist bis August angesetzt. 
    Pause in der Verhandlung um den Mord an einem türkischen Wirt: Am Landgericht Würzburg sind seit Jahresbeginn ein Geldverleiher und sein Sohn angeklagt. Der Prozess mit vielen Zeugen ist bis August angesetzt.  Foto: Thomas Obermeier

    Manchmal kommt das Leben dazwischen - und sorgt für eine wertvolle Atempause: So geht es jetzt den rund 20 Beteiligten in der Verhandlung um den Mord an dem türkischen Wirt Edip Saraç vor 26 Jahren. Der Prozess am Landgericht Würzburg legt eine Pause ein - vermutlich bis in den April.

    Der Grund: Einer der Richter hat Nachwuchs bekommen und könnte nicht an der Verhandlung teilnehmen. Für solche Fälle sieht die Strafprozessordnung vor, dass ein Prozess bis zu vier Wochen unterbrochen werden darf. 

    Weitere Verdächtige? Nachermittlungen der Kripo während des Prozesses nötig

    Die fünf Richter sind dem Vernehmen nach nicht unglücklich darüber, um das bisher Gehörte zu überdenken. Nach 15 von 45 Prozesstagen laut die Frage noch immer: Wer hat den Würzburger Wirt im Januar 1999 in seiner Kneipe im Stadtteil Zellerau getötet? Ein Vater und sein Sohn, heute 67 und 50 Jahre alt, sind angeklagt. Der Vater soll den Mord angeordnet, sein Sohn geschossen haben. Doch es mangelt nicht an anderen Verdächtigen, während des Prozesses sind deshalb intensive Nachermittlungen der Kripo im Gange. 

    Gezielt hatte am Abend des 5. Januar 1999 ein ganz in schwarz gekleideter Maskierter die Kneipe betreten.  Unter den Gästen: der heute 67-jährige Angeklagte. Das Gericht um den Vorsitzenden Thomas Schuster fragt sich: Wollte er beim Zocken zuschauen oder dem Schützen das Opfer zeigen?

    Der Maskierte schoss den Wirt mit einem großkalibrigen Revolver nieder. Dann verschwand er - über einen Fluchtweg, der Ortskenntnis verriet. War es der damals 23-jährige Sohn des Geldverleihers? Nach Aussage eines Mithäftlings vor Gericht hat dieser 2024 in der Untersuchungshaft die Tat gestanden. Der Angeklagte selbst behauptete im laufenden Prozess, ein inzwischen verstorbener Geschäftsfreund des Opfers habe geschossen.

    Das Opfer nannte wohl selbst drei mögliche Mörder

    Wirt Edip Saraç hatte damals nach Drohanrufen Angst - und diesem Geschäftsfreund wohl einen Mord zugetraut. Aber auch einem Freund, der tief im Schuldensumpf steckte. Und dem jetzt angeklagten Geldverleiher, bei dem er für Rückzahlungen jenes Freundes sein Wort verpfändet hatte.

    Der Sohn des Geldverleihers hatte für die Tatnacht ein Alibi seiner damaligen Freundin. Doch im vergangenen Jahr behauptete eine Schwester des heute 50-Jährigen im Zuge eines Erbstreits, dieses Alibi sei gelogen.

    Schwiegersohn nährt Gerücht von einem anderen beauftragten Schützen

    Der Ehemann dieser Schwester hat im Prozess einen Unbekannten ins Spiel gebracht: Sein Schwiegervater habe zwar mit der Mentalität eines Mafia-Paten wiederholt anderen mit Erschießen gedroht. Aber er habe sich denken können, dass die Polizei schnell seinen ältesten Sohn verdächtigen würde, den der Wirt wegen telefonischer Morddrohungen angezeigt hatte. 

    Hat der 67-Jährige deshalb einen Killer beauftragt – wie seine Frau Jahre später angeblich ihrem Schwiegersohn erzählt haben soll? Die Kripo muss jetzt mühsam nachermitteln gegen Landsleute des türkischen Geldverleihers in Nürnberg und im Raum Bremen. Mit ihnen soll der Angeklagte vor 26 Jahren nach dem Mord verdächtige Telefonate geführt und sich konspirativ getroffen haben.

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