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Giebelstadt: Planfeststellung gestoppt: Keine Umgehungsstraße für Giebelstadt

Giebelstadt

Planfeststellung gestoppt: Keine Umgehungsstraße für Giebelstadt

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    Die Forderung vieler Anwohner an der Giebelstadter Ortsdurchfahrt wird nach dem Stopp des Planfeststellungsverfahren wohl noch viele Jahre unerfüllt bleiben.
    Die Forderung vieler Anwohner an der Giebelstadter Ortsdurchfahrt wird nach dem Stopp des Planfeststellungsverfahren wohl noch viele Jahre unerfüllt bleiben. Foto: Gerhard Meißner

    Für die verkehrsgeplagten Anwohner der Giebelstadter Ortsdurchfahrt, die seit Jahrzehnten eine Umgehungsstraße fordern, ist es das größte anzunehmende Unglück, was das Staatliche Bauamt am späten Mittwochnachmittag in einer Pressemitteilung bekannt gegeben hat. Demnach hat die Regierung von Unterfranken das Planfeststellungsverfahren für den Bau einer B19-Ortsumfahrung gestoppt. Auf der rund acht Kilometer langen Trasse, die sich bereits seit den 1990-er Jahren im Eigentum des Bundes befindet, sei der Bau einer Ortsumgehung nicht möglich, heißt es zur Begründung.

    Grund dafür ist die mögliche Beeinträchtigung des Vogelschutzgebietes "Ochsenfurter und Uffenheimer Gau". Das Schutzgebiet zählt bundesweit zu den letzten Lebensräumen des vom Aussterben bedrohten Feldhamsters und der Wiesenweihe.

    "Die Lage einer alternativen Trasse ist offen, die Suche nach einer neuen Linienführung hätte erneut umfangreiche Planungen zur Folge", heißt es in der Mitteilung des Staatlichen Bauamts weiter. "Aufgrund des auch weiterhin hohen naturschutzfachlichen Konfliktpotenzials im Planungsraum ist der Zeitbedarf bis hin zu einem erneuten Genehmigungsverfahren nur schwer absehbar."

    Die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde bestätigt die Kritik von Bund Naturschutz (BN) und Landesbund für Vogelschutz (LBV). Der BN hatte die geplante Trasse, die auf einer Länge von acht Kilometer sowohl Giebelstadt als auch die beiden Ortsteile Euerhausen und Herchsheim umfahren sollte, grundsätzlich abgelehnt und bereits mit Klage gegen einen positiven Planfeststellungsbeschluss gedroht. Der LBV erklärte sich zwar grundsätzlich mit dem Bau der Umgehung einverstanden, bemängelte aber eine unzureichende naturschutzfachliche Abwägung.

    Im Zuge der Planungen war ein umfangreiches Bewirtschaftungskonzept erarbeitet worden, das dem Feldhamster und der Wiesenweihe, aber auch anderen schützenswerten Arten neuen Lebensraum bieten sollte. Offensichtlich reichte das Konzept nicht aus, um die zu erwartenden negativen Einflüsse zu kompensieren. Wie das Staatliche Bauamt weiter berichtet, wolle man zunächst mit dem Bayerischen Bauministerium und dem Bund als Bauherren das weitere Vorgehen besprechen.

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