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Würzburg: Prozess um Würzburger Messerangriff: Urteil soll noch vor den Sommerferien gesprochen werden

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Prozess um Würzburger Messerangriff: Urteil soll noch vor den Sommerferien gesprochen werden

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    Noch vor den Sommerferien soll ein Urteil gegen den Somalier (Bildmitte) gesprochen werden, der am 25. Juni 2021 in Würzburg drei Frauen getötet hat.
    Noch vor den Sommerferien soll ein Urteil gegen den Somalier (Bildmitte) gesprochen werden, der am 25. Juni 2021 in Würzburg drei Frauen getötet hat. Foto: Thomas Obermeier

    Noch vor den Sommerferien will das Landgericht Würzburg ein Urteil gegen den beschuldigten Somalier Abdirahman J. sprechen. Der 32-Jährige hat gestanden, am 25. Juni 2021 drei Frauen in der Würzburger Innenstadt getötet und sechs Menschen schwer verletzt zu haben.

    In der Woche zwischen dem 25. und 29. Juli seien die Plädoyers der Landesanwaltschaft, der Nebenkläger-Anwälte und des Verteidigers des Beschuldigten vorgesehen, teilte das Landgericht am Montag mit.

    Das Gericht um den Vorsitzenden Thomas Schuster wird voraussichtlich noch im Juli ein Urteil verkünden.
    Das Gericht um den Vorsitzenden Thomas Schuster wird voraussichtlich noch im Juli ein Urteil verkünden. Foto: Thomas Obermeier

    Damit würde der Prozess eher zu Ende gehen als zunächst gedacht. Das Landgericht hatte bis Ende September Verhandlungstage an den verschiedenen Prozessorten Mainfrankensäle Veitshöchheim, Weiße Mühle Estenfeld und Vogel Convention Center Würzburg terminiert. Diese können nun vermutlich entfallen. Man habe sie von vorneherein "eher als Ersatztermine" betrachtet, so Gerichtssprecher Michael Schaller. Nachdem man mit der Beweisaufnahme gut vorangekommen sei, werden diese Termine voraussichtlich nicht benötigt.

    Entfallen kann nach Auskunft des Gerichts auch der Termin am Freitag, 15. Juli. Der nächste, der zwölfte Prozesstag, ist Donnerstag, 14. Juli. Beginn ist um 10 Uhr in den Mainfrankensälen.

    Kommt der Täter dauerhaft in die Psychiatrie?

    Der laut Gutachtern psychisch kranke Beschuldigte muss sich seit April in einem Sicherungsverfahren für seine Taten verantworten. Die Generalstaatsanwaltschaft München glaubt, er habe aus Hass auf Deutschland gehandelt. Sie will ihn dauerhaft in einer Psychiatrie unterbringen lassen.

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