Die Nachricht wird viele nicht-heterosexuelle, aber auch zum zweiten Mal verheirate Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kirchlicher Einrichtungen im Bistum Würzburg freuen: Bischof Franz Jung will nicht warten, bis das kirchliche Arbeitsrecht gemäß einem Beschluss beim "Synodalen Forum" geändert wird - er hat am Mittwoch eine "Selbstverpflichtungserklärung" abgegeben.

Damit muss ab sofort niemand mehr, der queer, trans, lesbisch oder schwul empfindet und im Bistum als Erzieherin oder Erzieher in einem kirchlichen Kindergarten, als Religionslehrerin oder Pastoralreferent arbeitet, eine Kündigung oder andere Disziplinarmaßnahmen durch die Kirchenoberen befürchten. Gleiches gilt für geschiedene und wiederverheiratete Beschäftigte.
So lautet die Erklärung von Bischof Franz Jung
Nachdem zuletzt bereits Generalvikar Jürgen Vorndran versichert hatte, das derzeit gültige Arbeitsrecht werde aktuell nicht mehr angewendet, schafft die Erklärung des Bischofs jetzt Rechtssicherheit.
Etwas bürokratisch lässt sich Franz Jung in einer Pressemitteilung seines Bistums zitieren: "Ich versichere, dass ich bei Beschäftigten der Diözese Würzburg, des diözesanen Caritasverbandes und aller anderen angeschlossenen Rechtsträger, die sich verpflichtet haben, die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse anzuwenden, keine arbeits- beziehungsweise disziplinarrechtlichen Maßnahmen ergreifen werde, wenn Tatsachen bezüglich eines Beschäftigten/einer Beschäftigten bekannt werden, die die persönliche Lebensführung hinsichtlich Partnerschaften, die sexuelle Orientierung oder die geschlechtliche Identität eines Einzelnen/einer Einzelnen betreffen; auch in den verkündigungsnahen Tätigkeiten."

Ausdrücklich ergänzt der Bischof, dass er auch gegen geweihte Priester "hinsichtlich ihrer sexuellen Orientierung" keine kirchenrechtlichen Maßnahmen ergreifen werde. Zuletzt hatten sich im Bistum Würzburg Diözesanjugendseelsorger Stephan Schwab und Hochschulpfarrer Burkhard Hose öffentlich als schwul geoutet.