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Würzburg: Rechtzeitig absichern: 5 Gründe, warum Frauen selbst fürs Alter vorsorgen sollten

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Rechtzeitig absichern: 5 Gründe, warum Frauen selbst fürs Alter vorsorgen sollten

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    Finanziell kann es plötzlich schwierig werden: Frauen sollten ihre Altersvorsorge immer im Blick behalten, rät Juristin Sonja Reubelt.
    Finanziell kann es plötzlich schwierig werden: Frauen sollten ihre Altersvorsorge immer im Blick behalten, rät Juristin Sonja Reubelt. Foto: Getty Images

    Immer noch unterbrechen Frauen wegen der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen ihre Berufstätigkeit. Und dann arbeiten sie oft Teilzeit oder in einem Minijob und verlassen sich auf den Mann als Versorger und Haupternährer. Wie sich das auf ihre Rente und ihre spätere Versorgung auswirkt, ist vielen nicht bewusst. Trennt sich ein Paar, kann dies für die Frau zu erheblichen finanziellen Problemen führen, warnt Sonja Reubelt. "Wichtig ist, das Thema Altersvorsorge nicht immer weiter in die Zukunft zu verschieben", sagt die Juristin und Steuerberaterin aus Sandberg (Lkr. Rhön-Grabfeld). Sie nennt fünf Gründe, warum Frauen selbst für ihr Alter vorsorgen sollten.

    1. Grund: Das Paar trennt sich

    In Deutschland wird laut Statistischem Bundesamt mittlerweile jede dritte Ehe geschieden. In den meisten Partnerschaften arbeitet die Ehefrau wegen der Kinderbetreuung gar nicht, in Teilzeit oder in einem Minijob, so dass ihr kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen zur Verfügung steht. Zieht bei einer Trennung beispielsweise der hauptverdienende Ehemann aus, stellt die Mietzahlungen ein und zahlt zunächst keinen Unterhalt, werde es für viele Frauen schwierig, sagt Beraterin Sonja Reubelt. Ihr Rat: "Überprüfen Sie, ob Sie auch im Fall einer Trennung gut abgesichert sind." Es lohne sich auch die Renteninformation der Rentenversicherung gründlich anzuschauen und eine Kontenklärung , bei der alle Versicherungszeiten überprüft werden, zu beantragen.

    Sonja Reubelt ist Juristin und Steuerberaterin in Sandberg (Lkr. Rhön-Grabfeld).
    Sonja Reubelt ist Juristin und Steuerberaterin in Sandberg (Lkr. Rhön-Grabfeld). Foto: Steffen Schneider

    "Die Versorgungsansprüche, die beide Ehepartner während der Ehe erworben haben, werden bei einer Scheidung halbiert", sagt Reubelt. Bei gesetzlich Rentenversicherten funktioniere dieser sogenannte Versorgungsausgleich so, dass die Ansprüche vom Rentenkonto des einen Partners auf das Rentenkonto des anderen Partners übertragen werden. Frauen seien auf der sicheren Seite, wenn sie sich frühzeitig Gedanken machen, ob sie von diesen Versorgungsansprüchen später einmal - auch alleine - leben könnten, so die Juristin.

    2. Grund: Der Partner wird zum Pflegefall

    Was passiert, wenn der Ehepartner plötzlich zum Pflegefall wird? "Das kann das die Finanzen der Familie deutlich belasten", sagt die Juristin. "Es kann sein, dass dann die komplette Rente des Partners zum Beispiel für den Platz im Pflegeheim ausgegeben werden muss." 2000 Euro pro Monat seien für einen Aufenthalt im Pflegeheim heute die Regel, so Reubelt. Das stelle Familien, bei denen die Frau keine oder nur eine kleine Altersvorsorge hat, vor enorme finanzielle Belastungen.

    Nicht selten geben Angehörige für die Pflege ihren Beruf auf oder reduzieren ihre Arbeitszeit. Damit dies nicht zulasten der eigenen Alterssicherung geht, zahlt die Pflegekasse der Pflegebedürftigen unter Umständen Rentenbeiträge für pflegende Angehörige. Viel ist das allerdings nicht: Die monatliche Rente für ein Jahr Pflege beträgt je nach Aufwand und Grad derzeit zwischen  6,50 Euro und 35 Euro, teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund mit. Die Werte dafür werden jährlich neu festgelegt und entsprechend berechnet.

    3. Grund: Der Ehepartner stirbt vorzeitig

    Den Lebensabend gemeinsam zu verbringen, das ist in er Ehe Wunsch und Ziel. Doch was passiert, wenn ein Ehepartner stirbt? "Dann hat der andere Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung", sagt Juristin Sonja Reubelt. "Aber vielen Frauen ist gar nicht bewusst, wie hoch die gesetzliche Witwenrente ist." Diese Rente errechnet sich aus dem Rentenanspruch des verstorbenen Partners. In den ersten drei Monaten stehen dem Ehepartner 100 Prozent zu. "Später erhalten Sie bei der kleinen Witwenrente nur 25 Prozent, bei der großen Witwenrente 55 Prozent des Rentenanspruchs", sagt die Beraterin.

    Wer jünger als 47 Jahre ist, erhält die sogenannte kleine Witwen- oder Witwerrente – allerdings nur für maximal 24 Monate. Diese beträgt grundsätzlich 25 Prozent der Rente, die der Ehe- oder Lebenspartner zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte. Der Anspruch auf die große Witwenrente besteht grundsätzlich erst dann, wenn der hinterbliebene Ehepartner das 47. Lebensjahr vollendet hat. "Frauen sollten daher schon in jungen Jahren ihre eigene Rente im Blick behalten", rät die Juristin.

    4. Grund: Ein Minijob bringt kaum Rente

    "Eine Teilzeitbeschäftigung reicht meist nicht, um eine auskömmliche Rente zu erwirtschaften", stellt Reubelt klar. Denn: "Je höher Ihr Gehalt, umso besser wird Ihre Rente einmal ausfallen." Mit Midi- oder Minijobs werden kaum oder nur geringe Rentenansprüche erworben. "Versuchen Sie Minijobs zu meiden und lieber eine Festanstellung zu bekommen", sagt die Juristin und rät außerdem, regelmäßig den Lohn zu verhandeln. "Und wenn Sie doch einen Mini- oder Midijob machen, achten Sie darauf, dass Sie Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen."

    Bei Minijobs werde nur in den seltensten Fällen eine betriebliche Altersvorsorge angeboten, so Reubelt. Diese gehöre aber nach der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Vorsorge zu den drei Säulen der Altersvorsorge. Die Juristin rät: "Klären Sie, ob für Sie eine betrieblichen Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung realisiert werden kann." Betriebsrenten lohnen sich allerdings nur, wenn der Arbeitgeber noch zusätzlich Geld obendrauf legt. Seit 2019 ist für neue Verträge Pflicht, dass das Unternehmen 15 Prozent zum Beitrag dazu gibt. Seit dem 1. Januar 2022 gilt diese Regelung auch für die meisten Altverträge. "Verhandeln ist nicht verboten", sagt Reubelt. Manche Chefs würden die Sparrate ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch mit deutlich mehr als 15 Prozent bezuschussen.

    5. Grund: Ein Ehevertrag kann schützen

    Die Altersvorsorge könne im Vorfeld der Ehe auch im Ehevertrag geregelt werden. "Hier kann das Paar festlegen, dass in dem Fall, wenn die Frau zu Hause bleibt und nicht arbeitet, zum Beispiel Geld in eine Lebens- oder Rentenversicherung fließt", erläutert die Anwältin. Das sei wichtig, vor allem in ungleichen Partnerschaften, wenn der Mann viel Geld verdient und die Frau zu Gunsten der Familie auf eine Tätigkeit verzichtet.

    Man könne die Partnerschaft auch gleichberechtigt führen und sich Kindererziehung und Haushalt teilen, sagt Reubelt. Für Frauen sei es wichtig, von Anfang an auf eine eigene Altersvorsorge zu setzen. "Erst mit 50 oder 60 Jahren mit der Altersvorsorge zu beginnen, das ist zu spät."

    Veranstaltungs-Tipp: Juristin Sonja Reubelt hält an diesem Donnerstag, 22. September, einen Vortrag zum Thema "Armut trifft Frau". Veranstaltet vom Frauenbund Würzburg geht darin um Ehegattensplitting, Minijob, Rentensystem, Grundsicherung, Elternzeit und die Auswirkungen auf die Altersvorsorge. Der Vortrag soll gerade jüngere Frauen für eine rechtzeitigen Vorsorge sensibilisieren. Beginn im Kilianeum (Ottostraße 1) in Würzburg ist um 17 Uhr.  Anmeldung unter Tel. (0931) 386-65 341 oder frauenbund@bistum-wuerzburg.de. Infos unter www.frauenbund-wuerzburg.de

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