Keinen Anlass zu einer Beanstandung sieht die Regierung von Unterfranken als Rechtsaufsichtsbehörde der Stadt Würzburg am Verhalten von Oberbürgermeister Christian Schuchardt bezüglich der Grundstücksgeschäfte seines Kämmerers. Wie im Sommer 2023 berichtet, ist Würzburgs Finanz-, Personal- und Liegenschaftsreferent Robert Scheller, Miteigentümer der Düll-Gerhard-Scheller Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (DGS GbR). Diese hat in Würzburg städtische und private Grundstücke erworben und bebaut.
Gutachten stellt keine Rechtsverstöße fest
Wie die Pressestelle der Regierung auf Nachfrage der Redaktion mitgeteilt hat, wurde aufgrund der Eingabe eines Bürgers geprüft, ob OB Schuchardt seine Aufgabe als Vorgesetzter rechtskonform wahrgenommen hatte.
Laut der von OB Schuchardt am Donnerstag im Stadtrat vorgetragenen Stellungnahme der Regierung, stützt sich diese bei der Prüfung auf das im Januar vorgestellte Gutachten zur Tätigkeit Schellers. Dieses stellte keine Rechtsverstöße des Kämmerers fest.
Die Regierung schreibt in der Stellungnahme, dass dieses Ergebnis die bisherige Bewertung der Vorgänge durch den OB stützt. Das Fazit der Regierung von Unterfranken: "Herr Oberbürgermeister hat nach unserem Ermessen seine Aufgabe als Dienstvorgesetzter verantwortungsbewusst und rechtlich korrekt wahrgenommen."