Die Rente ab 63 wird von Jahr zu Jahr beliebter. 2020 sind 260 932 Anträge für den abschlagsfreien Ruhestand gestellt worden, im Vorjahr waren es 257 000 Anträge. Derzeit beziehen rund 1,7 Millionen Senioren in Deutschland die Rente mit 63. Doch wann und wie kann man früher in Rente gehen? Was ist dabei zu beachten? Antworten auf die Fragen gibt die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern.
Was ist die Rente ab 63?
Seit 1. Juli 2014 können besonders langjährig Versicherte, die mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren, schon mit 63 Jahren ohne Abschläge in Altersrente gehen. Ab Jahrgang 1953 steigt diese Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente schrittweise an. Für alle 1964 oder später Geborenen liegt sie bei 65 Jahren. Die Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente für alle 1958 Geborenen liegt bereits bei 64 Jahren.
Welche Zeiten zählen zu den 45 Jahren?
Zu den 45 Jahren zählen unter anderem Pflichtbeiträge, Kindererziehungs- und Pflegezeiten, Arbeitslosigkeit – hier allerdings nur bei gleichzeitigem Bezug von Arbeitslosengeld (keine Arbeitslosenhilfe) und längere Krankheit. Freiwillige Beiträge werden nur mitgezählt, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge vorhanden sind. Versicherte sind also gut beraten, ihren Versicherungsverlauf genau zu prüfen.

Wie wird die "Rente ab 63" schrittweise angehoben?
Aus der "Rente ab 63" wird schrittweise die Rente mit 65. Die Möglichkeit, mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen, hatten ab 1. Juli 2014 nur Versicherte, die vor dem 1. Januar 1953 geboren sind und die die sonstigen Voraussetzungen erfüllten. Für Versicherte, die nach dem 1. Januar 1953 geboren sind, steigt die Altersgrenze mit jedem Jahrgang um zwei Monate. Wer also nach dem 1. Januar 1964 geboren wurde, kann nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn er das 65. Lebensjahr vollendet hat.
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Müssen Versicherte mit 63 plus in Rente gehen, wenn sie die Voraussetzungen für die abschlagsfreie Rente erfüllen, oder können sie weiterarbeiten?
Arbeitnehmer, die bereits die Voraussetzungen für eine Altersrente erfüllen, sind nicht verpflichtet, diese auch in Anspruch zu nehmen. Sie können vorbehaltlich tarifvertraglicher oder anderer arbeitsrechtlicher Einschränkungen weiterarbeiten.
Was kann ich tun, wenn ich die 45 Versicherungsjahre nicht voll erreicht habe, aber trotzdem früher in Rente gehen möchte?
Es gibt die "Altersrente für langjährig Versicherte", wenn Sie mindestens 35 Jahre in der Rentenversicherung zurückgelegt haben. Die Altersgrenze hängt von Ihrem Geburtsjahr ab: Wurden Sie nach 1948 und vor 1964 geboren, wird die Altersgrenze stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Wurden Sie 1964 oder später geboren, liegt sie bei 67. Sie können die Altersrente jedoch auch ab 63 vorzeitig in Anspruch nehmen, allerdings mit einem Abschlag von bis zu 14,4 Prozent

Wie teuer wird die Frührente?
Der Staat kürzt Ihnen 0,3 Prozent für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen. Und das dauerhaft, also bis an Ihr Lebensende. Ein Beispiel: Sie wollen mit 63 Jahren in den Ruhestand gehen, müssten aber eigentlich bis 67 arbeiten. Sie bekommen dann 14,4 Prozent weniger Rente (48 Monate mal 0,3 Prozent), denn Ihnen fehlen vier Jahre Pflichtbeiträge.
Wie kann ich diese Kürzungen vermeiden?
Man kann die Abschläge durch eine Sonderzahlung ganz oder teilweise ausgleichen. Dies ist ab einem Alter von 50 Jahren möglich, auch in Teilzahlungen. Tipp: Lassen Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung beraten und die Höhe der möglichen Sonderzahlung ausrechnen. Sollten Sie sich später entscheiden, doch nicht mit 63 in Rente zu gehen, erhöhen die gezahlten Beiträge einfach Ihre spätere Rente. Erstatten lassen können Sie sich die Beiträge dann aber nicht mehr.
Wird auf die Rente ab 63 ein Nebenverdienst angerechnet oder kann unbegrenzt hinzuverdient werden?
Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze kann neben einer Altersrente nur begrenzt hinzuverdient werden. Die Regelaltersgrenze steigt derzeit schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Die jährliche Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten liegt grundsätzlich bei 6300 Euro; pandemiebedingt wurde diese Grenze bereits im Jahr 2020 erhöht; für das 2021 liegt sie bei 46 060 Euro. Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe führen somit nicht zur Kürzung einer vorgezogenen Altersrente. Wird diese überschritten, wird die Altersrente als Teilrente gezahlt. Wird die höchste Hinzuverdienstgrenze überschritten, erlischt der Anspruch auf die Rente. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze können Rentner ohne Auswirkungen auf die Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen.

Kann man aufgrund einer Schwerbehinderung früher in Rente?
Für schwerbehinderte Menschen ist es auf dem Arbeitsmarkt schwerer, einen passenden Arbeitsplatz zu finden. Zudem lässt ihre gesundheitliche Situation eine Beschäftigung bis zur Regelaltersgrenze von 67 Jahren oftmals nicht zu. Deshalb können sie bereits vorher ohne Abschlag in Rente gehen. Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Frauen und Männer erhalten, die bei Beginn der Rente schwerbehindert sind und die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllen.
Wird die Rente automatisch gezahlt, wenn man die Regelaltersgrenze erreicht hat?
Nein, eine Rente wird nur gezahlt, wenn auch ein entsprechender Antrag gestellt wird. Versicherte, die die Mindestversicherungszeit erfüllt haben, erhalten in dem Monat, in dem sie ihre reguläre Altersgrenze erreichen, ein Hinweisschreiben, das sie die Regelaltersrente beantragen können.
Wie viele Monate vor Rentenbeginn sollte man den Antrag stellen?
Es ist empfehlenswert, den Antrag auf eine Altersrente etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen. Ist das Versicherungskonto bisher noch nie geprüft worden oder wurden Zeiten im Ausland zurückgelegt, sollte der Rentenantrag mindestens ein halbes Jahr vorher eingereicht werden. Wichtig: Bereits vorher alle Daten im Versicherungsverlauf prüfen!
Auskunft zu Reha, Rente oder AltersvorsorgeDie Experten der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern geben telefonisch Auskunft und beraten während der Corona-Zeit auch telefonisch. Die kostenfreie Servicenummer: 0800 1000 480 18 oder 0800 1000 4800. Die Kontaktdaten der Auskunfts- und Beratungsstellen sind zu finden unter www.drv-nordbayern.de/beratung. Man kann auch die Online-Dienste nutzen - zum Beispiel einen Renten- oder Reha-Antrag elektronisch stellen, einen Versicherungsverlauf anfordern oder verschiedene Online-Rechner nutzen. Quelle: clk