Mehrmals schlug ein 21-Jähriger mit einem Hammer auf den Kopf eines Kollegen ein. Dafür musste sich der Arbeiter vor dem Landgericht Würzburg verantworten. Die Richter hielten den Beschuldigten nicht für schuldfähig, entschieden sich aber gegen eine Unterbringung in der Psychiatrie. Der junge Mann wurde daraufhin in die Freiheit entlassen. Der Oberstaatsanwalt legte nun Revision ein. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig und muss nun vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe geprüft werden.
Würzburg