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Würzburg: Revision eingereicht: Staatsanwaltschaft akzeptiert Freispruch nach tödlichen Messerstichen in Würzburg nicht

Würzburg

Revision eingereicht: Staatsanwaltschaft akzeptiert Freispruch nach tödlichen Messerstichen in Würzburg nicht

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    Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach hat Revision gegen das Urteil des Würzburger Landgerichts eingelegt: Den Freispruch im Prozess um tödliche Messerstiche akzeptiert er nicht. 
    Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach hat Revision gegen das Urteil des Würzburger Landgerichts eingelegt: Den Freispruch im Prozess um tödliche Messerstiche akzeptiert er nicht.  Foto: Thomas Obermeier

    Die Staatsanwaltschaft Würzburg will den Freispruch eines 23-Jährigen, der im September 2023 mit Messerstichen eine Person getötet und zwei weitere schwer verletzt hatte, nicht akzeptieren. "Wir haben Revision eingereicht", teilte ein Sprecher am Montag auf Anfrage mit. "Wir halten eine Verurteilung für sachgerecht und erforderlich."

    Am Donnerstag hatte das Landgericht Würzburg den Angeklagten nach einem langwierigen Prozess voller widersprüchlicher Zeugenaussagen wegen "erheblicher Hinweise auf eine Notwehrsituation" freigesprochen. Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach hingegen hatte eine Gesamtstrafe von zwölf Jahren für die Attacke auf die drei Opfer in der Nähe des Würzburger Clubs "Studio" gefordert. Eine Notwehrsituation sei nicht erkennbar, sagte er in seinem Plädoyer.

    Angeklagter war vor Würzburger Club mehrfach geschlagen worden

    Zu den Messerstichen war es nach einem Streit gekommen: Der stark alkoholisierte 23-Jährige hatte Frauen vor dem Club angesprochen – darunter die Freundin eines Türstehers, die auf seine Ansprache aggressiv reagiert hatte.

    Der Türsteher kam hinzu und schlug den 23-Jährigen mehrfach ins Gesicht, sodass er einen Trommelfellriss erlitt. Im Anschluss wurde er nach Auffassung des Gerichts vor dem "Studio" von mehreren Personen geschlagen und geschubst.

    Die Situation verlagerte sich in Richtung des Kreisverkehrs vor Stift Haug. Ein 28-Jähriger mischte sich ein, der nach Auffassung der Staatsanwaltschaft und laut Aussagen einiger Zeugen schlichten wollte. Mehrere Zeugen wollen jedoch auch gesehen haben, wie er den Angeklagten schubste oder schlug.

    Landgericht Würzburg hat im Zweifel für den Angeklagten entschieden

    Der 23-Jährige zückte ein Messer und verletzte ihn mit mehreren Stichen tödlich. Zwei weitere Personen verletzte er schwer. Was in den Sekunden vor den Stichen genau passierte, ist nach Auffassung des Landgerichts unklar. Die Anklage habe sich nicht bestätigt. Im Zweifel müsse daher zu Gunsten des Angeklagten entschieden werden.

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