Unerwartete Wendung: Das Bayerische Oberste Landesgericht hat ein Urteil des Landgerichts Würzburg verworfen, demzufolge die Betreiber der Würzburger Cannameleon-Shops vorsätzlich berauschende Cannabis-Produkte vertrieben hätten. Jetzt hat das Oberste Landesgericht dem Antrag der Cannameleon-Betreiber rechtgegeben. Sie hatten Revision – also eine Neuauflage des Prozesses aufgrund von Verfahrensfehlern – beantragt. Die Gutachten, die zum Urteil führte, so ihre Argumentation, seien widersprüchlich gewesen.
Würzburg